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Chancen für Langzeitarbeitslose erhöhen

Hamburger Bündnis für öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) fordert: Politik muss Förderbedingungen verbessern

Hamburg hat die Möglichkeit, weitaus mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen als bisher. Dafür müsste die Stadt die Rahmenbedingungen für neue Förderinstrumente verbessern und neben Bundesmitteln auch eigene Gelder einsetzen. Diese Forderungen erhebt das Hamburger Bündnis für öffentlich geförderte Beschäftigung, dem die Hamburger Wohlfahrtsverbände, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) und die LAG Arbeit angehören.

Vor einem Jahr ist bundesweit das Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten, das eine bessere Förderung von Langzeiterwerbslosen ermöglichen soll. Bis 2022 stellt der Bund zusätzlich vier Milliarden Euro für Lohnkostenzuschüsse, Coachings und Qualifizierungen bereit. In Hamburg wurden mit diesen Bundesmitteln im letzten Jahr 581 Beschäftigungs-verhältnisse für Langzeiterwerbslose finanziert. Damit bleibt die Stadt weit unter ihren Möglichkeiten, wie das Hamburger Bündnis für öffentlich geförderte Beschäftigung in einem aktuellen Papier feststellt.

„Das neue Gesetz ist ein großer Fortschritt, weil es die soziale Teilhabe von langzeit-arbeitslosen Menschen in den Mittelpunkt stellt. In der Umsetzung gibt es aber einige Probleme, die zum großen Teil auf Hamburger Ebene gelöst werden können und müssen. Erst wenn die Stadt ihre Spielräume nutzt, Förderstrukturen verändert und dazu auch eigenes Geld in die Hand nimmt, kann Langzeitarbeitslosigkeit in größerem Umfang abgebaut werden“, so Sandra Berkling, Sprecherin des Bündnisses.

In Hamburg gehören nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 19.600 Menschen zur Zielgruppe des Instruments §16i. Tatsächlich wurden in 2019 aber nur für 581 Personen Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des §16i geschaffen. Das Bündnis hat berechnet, dass bis zu 3.000 Arbeitsplätze finanziert werden könnten, wenn die Stadt eigene Mittel bereitstellen würde.

In seinem Papier hat das Bündnis insgesamt fünf Forderungen an den neuen Senat aufgestellt:

1. Die Unterstützung der Beschäftigten muss vollständig finanziert werden.


Menschen, die über mehrere Jahre vom Arbeitsprozess ausgeschlossen waren, brauchen bei der Eingliederung in Firmenabläufe ggf. eine andere und intensivere Begleitung als ansonsten üblich. Dieser Aufwand für Arbeitgeber wird durch die Lohnkostenförderung allein aber nicht gedeckt. Im Vorgängerprogramm stellte die Stadt Hamburg noch einen Zuschuss bereit, jetzt sollen Arbeitgeber die anfallenden Kosten selbst erwirtschaften. Gerade kleineren Unternehmen und sozialen Trägern bereitet dies Probleme. Das Bündnis fordert deshalb eine vollständige Finanzierung der realen Arbeitsplatzkosten.  

2. Soziale Quartiersprojekte brauchen eine verlässliche Perspektive.


Zurzeit stellen die Träger des sozialen Arbeitsmarktes rund 75% der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse. Gut die Hälfte der Arbeitnehmer*innen arbeiten bei Projekten in ökonomisch schwächeren Stadtteilen. Mit diesen Quartiersprojekten (z. B. Secondhandläden, Stadtteilcafés u.ä.) ermöglichen die Träger nicht nur ihren Beschäftigten gesellschaftliche Teilhabe, sondern schaffen auch einen Nutzen für benachteiligte Bewohner*innen. Die Kofinanzierung dieser Quartiersprojekte durch Mittel der Hansestadt Hamburg wurde 2019 eingestellt. Eine Finanzierung über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), wie von der Hansestadt vorgesehen, stellt keine Alternative dar, da sie zeitlich befristet und mit volatilen Ressourcen ausgestattet ist. Für eine längerfristige Perspektive ist eine verlässliche und ausreichende Finanzierung durch die Stadt Hamburg unerlässlich.

3. Die Arbeitnehmer*innen müssen fachkompetent begleitet werden und zwar am Arbeitsplatz selbst.


Das THCG sieht für Beschäftigte ein Coaching vor, das in Hamburg zentral von einem Dienstleister durchgeführt wird. Weil es sich um einen externen Anbieter handelt und das Coaching nicht am Beschäftigungsort stattfindet, hat das Bündnis Zweifel, dass diese Form der Unterstützung tatsächlich den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen gerecht wird. Statt eines zentralen Coachings wäre eine arbeitsplatznahe Begleitung wünschenswert, die zum Beispiel auch durch Beschäftigungsträger erfolgen könnte.

4. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen durch die Jobcenter muss einfacher werden.


Für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, gestaltet sich die Abstimmung mit den Jobcentern hochbürokratisch. Damit interessierte Arbeitgeber nicht abgeschreckt werden, muss das Antragsverfahren daher unbedingt verschlankt und die Vermittlung vereinfacht werden.

Zum vollständigen Positionspapier des Hamburger Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB): Bessere Perspektiven für Langzeiterwerbslose in Hamburg!
 

Kontakt: Sandra Berkling (v.i.S.d.P.)
Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) Hamburg e.V.
Burchardstraße 19, 20095 Hamburg
Tel. 040 23 68 65 57
sandra.berkling@agfw-hamburg.de


Das Hamburger Bündnis zur öffentlich geförderten Beschäftigung hat sich 2015 konstituiert. Mitglieder des Bündnisses sind die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) und die LAG Arbeit. Die Bündnispartner setzen sich gemeinsam dafür ein, mit öffentlich geförderten Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive zu geben und die Rahmenbedingungen für solche Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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