Die Überarbeitung der Grundsteuer, die nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 abgeschlossen sein muss, wird nicht nur für Grundstückseigentümer, sondern vor allem auch für die Mieter Auswirkungen haben, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Miete umgelegt wird. Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) in Hamburg, sorgt sich vor allem um die Menschen, die am unteren Rand der Gesellschaft stehen, alleinerziehend sind, von Hartz IV oder von Grundsicherung leben: „Sollte die Grundsteuer vor allem in den Stadtteilen steigen, die vor 50 Jahren noch relativ unattraktiv waren, inzwischen aber durch die Gentrifizierung zu den angesagten Quartieren gehören, könnten vor allem Menschen mit kleinem Einkommen, beispielsweise Seniorinnen und Senioren mit wenig Rente, die sich über Wohneigentum im Alter abgesichert haben, sich dies nicht mehr leisten.“
Wicher sieht sich bestätigt durch den Hamburger Grundeigentümerverband, der befürchtet, dass eine reformierte Grundsteuer bis um das 30-fache steigen könnte. Die Kostensteigerungen wären enorm: Laut einer Rechnung der Hamburger Finanzbehörde könnte die Miete für eine 130 qm große Wohnung in Barmbek 300 Euro teurer werden, in Harvestehude müsste man monatlich sogar bis zu 1.200 Euro mehr ausgeben. „Dies würde bedeuten, dass Menschen aus den Quartieren vertrieben werden. Angesichts des schon sehr hohen Mietenniveaus in Hamburg muss der Senat alles dafür tun, dass die Erhöhung der Grundsteuer gerecht und mit Augenmaß geschieht. Hamburg darf seine Mieter nicht allein lassen!“, so Wicher. In diesem Zusammenhang begrüßt der Hamburger SoVD-Chef den Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher, die Grundsteuer in Zukunft an der Größe der Grundstücks- und Gebäudefläche zu bemessen.