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Blinden­geld muss auf Ge­hör­lose und Taub­blinde aus­ge­weitet werden

Eine ältere Frau mit grauem Haar hilft einer anderen Frau, ein Hörgerät anzupassen. Die Frau, die das Hörgerät erhält, lächelt. Beide befinden sich in einem gut beleuchteten Raum mit einem hellen Hintergrund.

Klaus Wicher begrüßt die ausdrückliche Entschuldigung des Hamburger Senats zu dem begangenen Unrecht, dass bis in die 90er-Jahre gehörlosen Menschen widerfahren ist: „Die damaligen pädagogischen Methoden haben viele traumatisiert. Aus meiner Sicht haben sie erhebliche Nachteile erfahren, ihnen wurden Chancen und Möglichkeiten vorenthalten. Dafür muss auch Hamburg Entschädigung leisten“. Zudem muss der Senat die Ausweitung des Blindengeldes auf Gehörlose und Taubblinde vorantreiben.

Die Fehler der Vergangenheit seien bekannt und die Menschen müssen für das entstandene Leid entschädigt werden: „Die Entschuldigung der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien, war ein sehr wichtiges Zeichen für alle Gehörlosen in der Stadt.“ Es reiche aber nicht, sich zu entschuldigen und die Verantwortung dafür auf dem Bund zu schieben. „Es ist schwierig, einen Entschädigungsfonds zu fordern, selbst aber nichts dazu beisteuern zu wollen. Auch der Senat muss Geld dafür zur Verfügung stellen.“

Aus Sicht des SoVD-Landesvorsitzen seien die Gehörlosen, die in der Stadt leben, nach wie vor im Hintertreffen: „Ich verstehe nicht, warum der Unterstützungsbedarf gehörloser und taubblinder Menschen immer noch nicht anerkannt ist. Für sie plädiere ich deshalb für ein Sinnesbehindertengeld!“ 

Thüringen habe bereits 2023 anerkannt, dass alle sinneseingeschränkten Menschen unterstützt werden sollten. Das Bundesland zahlt Taubblinden zusätzlich zu ihrem Blindengeld von 472 Euro noch mal 172 Euro dazu. Auch Gehörlose erhalten dort monatlich 172 Euro: „Das würde auch in Hamburg vielen weiterhelfen“, sagt Wicher. 

 

Der SoVD Hamburg (Sozialverband Deutschland, SoVD-Landesverband Hamburg e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, in dem rund 27.000 Mitglieder organisiert sind. Damit ist der SoVD die größte sozialpolitische Interessenvertretung in der Hansestadt. Seine Mitglieder berät der SoVD sozialrechtlich zu Fragen rund um die Themen Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung. In Widerspruchs- und Klageverfahren übernimmt er ihre sozialrechtliche Vertretung.

Presse-Material

 

Kontakt
Susanne Rahlf
Pressesprecherin
Telefon: 0151 445 456 93
E-Mail: presse@sovd-hh.de

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