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Beschluss zur Grundrente: „Nicht alles ist Gold, was glänzt!“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Hamburg, begrüßt den Entwurf zur Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der heute das Bundeskabinett passiert hat. Dennoch lösen nicht alle Gesetzesregelungen Begeisterung aus.

Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung Geringverdienenden das Leben in der Rente etwas einfacher macht. Der SoVD fordert die Einführung der Grundrente schon seit vielen Jahren“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender der Hamburger SoVD. Er findet es richtig, das Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang im Niedriglohnsektor gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen. Dies betrifft vor allem Frauen: „Der vorgesehene Rentenzuschlag wird dazu führen, dass bundesweit etwa 1,3 Millionen Menschen ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten werden. Damit wird die Lebensleistung, die diese Menschen erbracht haben, gewürdigt. Der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung ist an dieser Stelle deshalb absolut richtig“, so der SoVD-Landeschef. Weiter würden die vorgesehenen Freibeträge in der Grundsicherung dazu führen, dass Menschen, die einen kleinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, künftig einen Teil ihrer Rente behalten können.

Dennoch, es ist nicht alles Gold, was glänzt: „Bei der Ermittlung der 33 Jahre, die für den Anspruch notwendig sind, werden Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht angerechnet, genauso wenig wie Zurechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten. Das führt dazu, dass viele, die sie bräuchten, nicht in den Genuss der Grundrente kommen können. Wer aber Lebensleistung anerkennen will, darf solch schwierige Zeiten bei der Berechnung nicht ausschließen!“ Grundsätzlich findet Wicher: „Das Berechnungsverfahren ist zu kompliziert. Zudem werden am Ende der Rechnung pauschal 12,5 Prozent abgezogen, dies führt zu einer weiteren Gerechtigkeitslücke.“

Weiterhin kritisiert der Hamburger SoVD-Chef die Anrechnung von Einkommen. Hier wird auch das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern herangezogen: Einkünfte über die Freigrenzen für Alleinstehende sowie für Eheleute oder Lebenspartner hinaus sollen zu 60 Prozent angerechnet werden. Wo Alleinstehende über 1.600 Euro und Ehegatten ein Einkommen über 2.300 Euro haben, werden sogar 100 Prozent angerechnet. „Zudem ist die Berechnungsgrundlage das jeweilige Einkommen von vor zwei Jahren. Für Menschen, die jetzt in die Rente gehen, könnte das bedeuten, dass sie erst mit einer zeitlichen Verschiebung von zwei Jahren in den Genuss des Aufstockungsbetrags kommen. Ich finde nicht, dass die Bewertung von Lebensleistung von einer zusätzlichen Einkommensprüfung abhängen sollte.“ Darüber hinaus stört ihn der immense Verwaltungsaufwand, der auch zu hohen zusätzlichen Kosten führt.

Alles in allem attestiert Wicher dem Entwurf: „Wir sind zufrieden, dass das Gesetz endlich kommt. Allerdings würden wir uns wünschen, dass an den benannten Stellen im Sinne der Geringverdienenden nachgebessert wird.“
 

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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