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Behörden-Irrsinn bei Schul­be­gleitungen

In einem Klassenzimmer sitzen mehrere Kinder an ihren Tischen und arbeiten konzentriert. Im Vordergrund sitzt ein Mädchen im Rollstuhl, das ein Tablet in den Händen hält und lächelt. Auf ihrem Tisch liegen Schulmaterialien wie Hefte und ein Federmäppchen.

Der SoVD Hamburg kritisiert das Vorgehen der Schulbehörde bei der Neuorganisation der Schulbegleitung scharf und fordert Aufklärung. Hunderte bereits getroffene Entscheidungen mussten überprüft werden. In rund 80 Prozent der bislang abgeschlossenen Fälle wurde die ursprüngliche Entscheidung zurückgenommen oder geändert.

Bis Ende August wurden insgesamt 540 Fälle erneut geprüft. In 377 der 468 bereits abgeschlossenen Prüfungen musste die ursprüngliche Entscheidung zurückgenommen werden – das sind rund 80 Prozent! 72 Prüfungen stehen noch aus. Das ergab die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der LINKE. 

Für Dr. Sally Peters, Vorständin des SoVD Hamburg, sind diese Zahlen eindeutig: „Der Behörden-Irrsinn rund ums Thema Schulbegleitung zeigt, wie Bildungschancen torpediert werden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie kann man bei einem derartigen Vorgehen nur noch mit dem Kopf schütteln.“ 

Teilweise war für betroffene Kinder und ihre Eltern auch nach Schulstart noch unklar, ob und in welchem Umfang die notwendige Unterstützung zum Schulbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen würde. „Das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Peters. „Kinder dürfen nicht zu Versuchsobjekten eines Verwaltungsverfahrens werden. Wir fordern die Behörde auf zu erklären, wie es dazu kommen konnte – und vor allem, wie sie verhindern will, dass sich Situationen wiederholen, die dazu führen, dass Kinder und Eltern derart verunsichert und sie schlechter gestellt werden.“

Schulbegleitungen sind für viele Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf keine freiwillige Zusatzleistung. Sie können eine entscheidende Voraussetzung dafür sein, dass Kinder am Unterricht teilnehmen, den Schulalltag bewältigen und gemeinsam mit anderen Kindern lernen können. Inklusion bedeute, jedes Kind mit seinem individuellen Bedarf ernst zu nehmen, und nicht, Unterstützung nach Kassenlage zu verteilen, sagt Peters dazu: „Die Behörde betont selbst, dass der individuelle Unterstützungsbedarf maßgeblich bleiben soll. Es kann nicht sein, dass Eltern erst auf die Barrikaden gehen müssen, damit Entscheidungen noch einmal auf den Prüfstand kommen. Stattdessen braucht es ein Verfahren, das Familien Sicherheit gibt, transparent ist und sich am tatsächlichen Bedarf des einzelnen Kindes orientiert.“

 

Der SoVD Hamburg (Sozialverband Deutschland, SoVD-Landesverband Hamburg e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, in dem rund 28.000 Mitglieder organisiert sind. Damit ist der SoVD die größte sozialpolitische Interessenvertretung in der Hansestadt. Seine Mitglieder berät der SoVD sozialrechtlich zu Fragen rund um die Themen Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung. In Widerspruchs- und Klageverfahren übernimmt er ihre sozialrechtliche Vertretung.

Presse-Material

 

Kontakt
Susanne Rahlf
Pressesprecherin SoVD Hamburg
Telefon: 0151 44545693
E-Mail: presse@sovd-hh.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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