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BAG-Urteil zu Equal Pay

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist keine Verhandlungssache!

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2023 zur ‚Entgeltgleichheit von Männern und Frauen‘ kommt zur rechten Zeit. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland beträgt nach wie vor 18 Prozent. Rein rechnerisch arbeiten Frauen also seit Jahresbeginn bis zum Equal Pay Day am 7. März 2023 umsonst – gleiches gilt für Hamburg.“

Das Bundesarbeitsgericht hat im Februar ein wegweisendes Urteil zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern gefällt. „Arbeitgebende dürfen nicht vom Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ abweichen und dem männlichen Kollegen ein höheres Gehalt zahlen – nur, weil dieser mehr gefordert hat. Das Erfurter Urteil kommt einem Grundsatzurteil gleich und stellt zum ersten Mal klar, dass nicht das Verhandlungsgeschick über die Bezahlung entscheidet. Ein ermutigendes Zeichen für die Entgeltgleichheit und entsprechende Forderungen in Betrieben, in denen individuelle Löhne ausgehandelt wurden.“, so der Hamburger SoVD-Landesvorsitzende Klaus Wicher und SoVD-Landesfrauensprecherin Susanne Langhagel.

Gerade mit Blick auf den Equal Pay Day, kommt das Urteil des obersten Arbeitsgerichts für sie genau zur rechten Zeit. 2022 verdienten Frauen in Deutschland (wie bereits im Vorjahr) im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Dieser Gender Pay Gap offenbart: Frauen arbeiten weiterhin 66 Tage unentgeltlich – bis zum Equal Pay Day, der die geschlechtsspezifische Lohnlücke symbolisch markiert. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen lag mit 20,05 Euro genau 4,31 Euro unter dem der Männer mit 24,36 Euro. 

Auch in Hamburg lag der Gender Pay Gap 2022 bei 18 Prozent: In unserer Hansestadt verdienten Frauen 2022 im Schnitt 22,19 Euro, Männer dagegen 27,15 Euro – der Verdienstunterschied betrug somit 4,96 Euro brutto/Stunde.

Deutschland ist nach wie vor das Schlusslicht im europäischen Vergleich. Mit dem BAG-Urteil könnte sich das nun aber ändern. Arbeitgebende dürfen Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen. Unterschiedliche Löhne seien, so das Gericht, nicht durch die Vertragsfreiheit des Arbeitsgebers gedeckt. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin gegen die deutlich höhere Bezahlung ihrer männlichen Kollegen. Diese wurden besser entlohnt, weil sie offenbar höhere Tarife ausgehandelt hatten.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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