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Ambulante Pflege

Sozialverband SoVD Hamburg fordert: „Ambulante Pflegedienste kontrollieren und vor kriminellen Machenschaften schützen!“

„Wenn manch russischer Pflegedienst Strukturen organisierter Kriminalität aufweist, darf die Mehrzahl der ambulanten Einrichtungen keineswegs unter Generalverdacht gestellt werden. Hier hilft nur eine engmaschige Prüfung, um die einzelnen Dienste zu sichten und die Qualität der Altenpflege sicherzustellen“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbandes SoVD Hamburg. Er mahnt dazu an, das vor sechs Jahren in Kraft getretene Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) umzusetzen, respektive die noch immer ausstehenden Verordnungen hierzu endlich zu verabschieden. „Die Zahl der Betrüger ist klein. Sie beschädigt aber den Ruf einer ganzen Branche. Dagegen hilft Eigenkontrolle. Jede Imbissbude unterliegt einer strengeren Aufsicht als offenbar die jetzt identifizierten russischen Firmen.“

Das Gesetz sieht vor, Einrichtungen „regelhaft einmal jährlich" zu überprüfen und die Resultate zu veröffentlichen. Das Gesetz soll für mehr Qualität in der Betreuung und für mehr Transparenz über die Leistungen sorgen. Die Umsetzung muss „jedoch verbessert werden“, sagt Wicher: Von den ambulanten Diensten, die etwa 70 Prozent der professionellen Pflege leisten, werden nur 5 Prozent jährlich einbezogen. Damit sei dieses Segment nach 20 Jahren vollständig kontrolliert.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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