Vielen Bürger:innen fällt es schwer einzuschätzen, wie es mit ihrer finanziellen Absicherung im Alter aussieht. Um für mehr Klarheit und Transparenz zu sorgen, hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ ein Online-Portal auf den Weg gebracht, das die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge zentral gebündelt darstellt.
Nach einjähriger Pilotphase ist die Plattform im Dezember 2023 in den Regelbetrieb gestartet. Seit Jahresbeginn 2025 müssen alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten (sofern sie jährliche Standmitteilungen versenden und über 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten), angebunden sein und ihren Kund:innen ermöglichen, ihre Ansprüche über die digitale Rentenübersicht abzufragen.
Wer also den Stand seiner Altersvorsorge einsehen möchte, kann sich jetzt online für den Dienst anmelden und seine Ansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge abfragen – vorausgesetzt, ein Personalausweis mit Online-Funktion und die SteuerID sind zur Hand. Die Informationen werden dann nach einer Wartezeit von maximal fünf Tagen zur Sichtung bereitgestellt. Unberücksichtigt bleiben neben der Inflation beispielsweise ETF-Sparpläne, Bausparverträge oder Ansprüche aus Pensionen.
Die Digitale Rentenübersicht kann dabei helfen, etwaige Versorgungslücken zu erkennen und kann somit eine sinnvolle Grundlage zur weitergehenden Beratung sein. Eine Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen wird Ihnen auf der Internetseite des Online-Portals zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei und funktioniert mit jedem gängigen Internetbrowser.