Über Jahre hinaus ist das Hamburger Sozialgericht personell nur unzureichend ausgestattet. Nun hat das Klageaufkommen ein Maß angenommen, vor dem die Richter und das juristische Personal nur kapitulieren können. Zwar reagierte Justizsenator Till Steffen Anfang des Jahres und berief drei weitere Richter ans Sozialgericht, um den Rückstand abzuarbeiten. Doch auch die können die Aktenberge kaum bewältigen. Zu ihrer eigentlichen Aufgabe, die teils langen Wartezeiten bei der Klärung von Streitfällen zu reduzieren, kommen sie gar nicht erst.
Die Ursachen dafür sind vielfältig: „Als Folge einer neuen Verjährungsregelung im Pflegestärkungssetz, das Ende 2018 in Kraft trat, sind am Gericht auf einen Schlag 2.566 Sammelklagen mit rund 38.500 einzelnen Behandlungsfällen eingegangen. Ein enormer Mehraufwand, wenn man bedenkt, dass dort sonst in einem Jahr zwischen 9.000 und 9.500 Klagen aus allen Bereichen eingehen“, erklärt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg, die Situation.
Hinzu kommt, dass die steigende Zahl an Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten einen großen Teil der gerichtlichen Arbeitskraft bindet. Konkret stiegen hier von 2017 auf 2018 die Klageeingänge um ca. 41 Prozent und hatten gesamt einen Anteil von ca. 21 Prozent. „Das bedeutet, dass alle anderen Fälle länger liegen bleiben. Ich spreche hier von Menschen, die sich wegen individueller Ansprüche auf Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Opferentschädigung, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe an das Sozialgericht wenden. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Fälle schnell behandelt werden, denn meist geht es existenziell um Geld, mit dem diese Menschen ihr Leben bestreiten müssen“, kritisiert Wicher. „Ich verstehe überhaupt nicht, warum Justizsenator Steffen nicht reagiert und endlich mal nachhaltige Lösungen für das Problem entwickelt.“
Wenn sich nichts tut, könnten sich die Bearbeitungszeiten am Gericht sogar noch verlängern, befürchtet der Hamburger SoVD-Chef, denn schon im ersten Halbjahr 2019 lag der Anteil der Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten schon bei 24 Prozent.
Wicher plädiert nicht nur für eine weitere Aufstockung des juristischen Personals am Sozialgericht: „Man muss darüber nachdenken, ob man bei den Streitigkeiten zur Krankenhausabrechnung nicht viel stärker auf eine vorgerichtliche Schlichtung und ein Konfliktmanagement setzt. Außerdem sollten die Beteiligten sich mehr auf Musterklagen verständigen, dann könnten gleich gelagerte Einzelfälle schneller und mit weniger Aufwand entschieden werden.“