Bundestagswahl 2017
Frage 9: Bedarfsgerechte Rehabilitation
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Rehabilitation Pflegebedürftiger bedarfsgerecht erfolgt und die für eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor und bei Pflege“ notwendigen finanziellen Mittel (insbesondere fallbezogene Sonderzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds) zur Verfügung gestellt werden?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Ja. Wir setzen uns dafür ein, dass der Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ wirksam umgesetzt wird. Dafür braucht es eine Gesamtbetrachtung dieser und weiterer problematischer Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern und abgestimmte Lösungsstrategien.
Die Linke
Antwort: Chronisch Erkrankte und Menschen mit Pflegebedarf oder/und Behinderungen sowie ältere Menschen insgesamt sind von den Mängeln des Rehabilitationssystems besonders negativ betroffen. Ihr Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation ist deutlich erschwert. Das Rehabilitationsverständnis darf sich nicht auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit reduzieren. Der Rechtsanspruch auf Rehabilitation muss auch für Menschen mit einem bereits anerkannten Pflegegrad ohne Einschränkungen umgesetzt werden. Es muss der Grundsatz „Reha vor und bei Pflege“ für Menschen mit und ohne Behinderungen jeden Lebensalters gelten und in ambulanten wie stationären Wohnformen gleichermaßen gewährleistet sein. Dies schließt den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe ein. Wir wollen die mobile geriatrische Rehabilitation in die Regelversorgung überführen. Insbesondere unterstützt DIE LINKE den Vorschlag der DEGEMED, einen Rechtsanspruch auf mobile Rehabilitation in Pflegeeinrichtungen zu verankern. Chronisch kranke Menschen müssen Rehabilitationsleistungen so lange in der notwendigen Qualität erhalten, wie das zur Verbesserung oder zum Erhalt ihrer gesundheitlichen Situation erforderlich ist. Barrierefreie und gebührenfreie Beratungsangebote sowie bürokratiearme Bewilligungsverfahren sollen gefördert werden. Wir wollen mehr alters- und behinderungsgerechte Rehanangebote, insbesondere ambulant und mobil. Zugleich wollen wir Projekte fördern und evaluieren, die das spezifische Rehabilitationspotential professioneller Fachpflege – also Rehabilitation durch Pflege – stärken und weiterentwickeln. DIE LINKE wird sich verstärkt dafür einsetzen, die Schnittstellen zwischen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Teilhaberecht so auszugestalten, dass Leistungsansprüche gleichberechtigt nebeneinander stehen, bedarfsgerecht gewährt und nicht unter Verweis auf andere Kostenträger verwehrt werden können. Dazu ist die Pflegeversicherung als gleichwertiger Rehabilitationsträger gesetzlich anzuerkennen. DIE LINKE wird sich für ein einheitliches gesetzliches Rehabilitationsverständnis einsetzen. Grundlage muss durchgehend die menschenrechtliche Habilitations- und Rehabilitationsbestimmung der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 25) werden. Eine Beschränkung der Rehabilitationsansprüche von Menschen mit Behinderung – und dazu zählen Menschen mit Pflegebedarf und chronischen Erkrankungen – auf den Leistungskatalog und den Leistungsumfang der GKV (§ 109 SGB IX) lehnt DIE LINKE ab.
SPD
Antwort: Wir wollen eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung. Die Vorbeugung von Krankheiten (Prävention) und die Rehabilitation müssen im Rahmen dieser Planung gestärkt und auch die Pflege einbezogen werden.
CDU/CSU
Antwort: Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XI soll die Zuständigkeit und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen auf die Pflegeversicherung übergehen. Im Gegenzug ist die medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim künftig sachgerechter durch eine pauschale Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung zu finanzieren. Durch die Pauschale wird ein aufwendiges bürokratisches Verfahren zur detaillierten Abgrenzung und zur Einzelabrechnung vermieden.
FDP
Antwort: Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen für eine hochwertige, innovative und flächendeckende Patientenversorgung. Gerade im Bereich der medizinischen Rehabilitation setzen wir Freie Demokraten auf die verbesserte Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“. Wir Freien Demokraten wollen die medizinische und berufliche Rehabilitation stärken und modernisieren, denn eine gute Gesundheit ist von hoher Bedeutung, um sein Leben beruflich und privat selbstbestimmt leben zu können. Durch Rehabilitation wieder einsteigen zu können ist besser und für die Gesellschaft und auch günstiger, als eine Erwerbsminderungsrente. Auch die längere Lebensarbeitszeit erfordert eine Stärkung der Rehabilitation. Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit sollen daher künftig enger zusammenarbeiten, damit die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt noch erfolgreicher gelingt. Eine flächendeckende Versorgung mit Reha-Einrichtungen erfordert zudem nicht DRV-eigene Kliniken. Aufgabe muss es stärker sein, den Markt sinnvoll zu gestalten – nicht ihn selbst zu betreiben. Die Deckelung des Reha-Budgets in der Rentenversicherung halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Hier muss die DRV zu modernen Steuerungsmechanismen nach Rehabilitationsbedarf und Rehabilitationsprognose kommen. Beratung und Leistungsgewährung müssen zudem wohnortnah und bürokratieärmer gestaltet sein. Die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und Online-Beratung sollen auch in der Rehabilitation stärker Verbreitung finden. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass bis 2030 bis zu 400 000 Menschen zusätzlich durch diese innovativen Angebote geholfen werden könnte.
AfD
Antwort: Grundsätzlich ist Rehabilitation vor Pflege der richtige Weg. Es kommt den Patienten entgegen und entlastet die Kostenträger. Der Gesundheitsfonds, der an sich abgeschafft werden sollte, kann hier noch Dienste leisten.