Rentenanpassung 2015
Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV)
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2015
Nach dem Entwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2015 werden die Renten zum 1. Juli 2015 um 2,10 % in den alten und 2,50 % in den neuen Bundesländern angehoben. Der aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 29,21 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 27,05 EUR. Den Berechnungen liegen die folgenden Entwicklungen zugrunde:
- Grundlage der Rentenanpassung 2015 ist eine Bruttolohnentwicklung im vergangenen Jahr von 2,08 % in den alten und 2,50 % in den neuen Bundesländern.
- Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung wirkt sich auf die Rentenanpassung nicht aus, weil sich dieser im Berechnungszeitraum nicht verändert hat.
- Die Anpassung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor, der sich in diesem Jahr mit 0,01 Prozentpunkten bemerkbar macht, sogar leicht gesteigert.
- Der Riester-Faktor wirkt sich nicht mehr anpassungsdämpfend aus, da im Jahr 2013 die letzte Stufe der sog. Riester-Treppe erreicht wurde. Die in den vergangenen Jahren von ihm verursachten Anpassungskürzungen wirken aber nach wie vor fort.
Der Verordnungsentwurf basiert auf geltendem Recht. In diesem Jahr fällt die Rentenanpassung aufgrund einer guten Lohnentwicklung höher aus und wird zudem durch keinen Dämpfungs- oder Kürzungsfaktor gemindert. Der SoVD begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Rentnerinnen und Rentner können sich über Kaufkraftzuwächse, die in den vergangenen Jahren wegen der Nullrunden und sehr geringen Anpassungen ausgeblieben sind, zu Recht freuen. Dies ist auch der niedrigen Inflationsrate zu verdanken. Allerdings darf das nicht darüber hinweg täuschen, dass die zurückliegenden Jahre mit massiven Kaufkraftverlusten der Renten einhergingen. Die positive Anpassung dieses Jahres reicht nicht aus, um diese Defizite auch nur annähernd auszugleichen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich bei der diesjährigen Rentenanpassung leicht anpassungssteigernd aus, was zukünftig aber die Ausnahme sein wird. Denn dieser wird in den kommenden Jahren zu weiteren massiven Kürzungen und Dämpfungen bei den Rentenanpassungen führen. In seiner Wirkungsweise führt er dazu, dass jede Erhöhung des Beitragssatzes und jede Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch eine Kürzung der Rentenanpassung im Folgejahr bewirkt. Zwar wird der Riester-Faktor künftig nicht mehr zu weiteren Kürzungen der Rentenanpassungen führen. Er hat die Rentenanpassungen allerdings bereits in den zurückliegenden Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte reduziert. Diese bereits realisierten Anpassungskürzungen werden fortwirken. Denn sie sind bereits in den aktuellen Rentenwert eingeflossen, so dass der Ausgangswert für künftige Rentenanpassungen dauerhaft gemindert ist. Um dieses Fortwirken auszuschließen, müssen die nicht gerechtfertigten Anpassungskürzungen des Riester-Faktors schrittweise wieder zurückgenommen werden. Dies könnte durch jährliche Zuschläge zu den Rentenanpassungen erfolgen, wie sie der SoVD als „umgekehrte Riester-Treppe“ im Rahmen seines Konzepts für eine Verbesserung des Rentenniveaus (vgl. sovd.de/rentenniveau) vorgeschlagen hat.
Die Rentenanpassung verdeutlicht zudem, dass eine alternative zukünftige Entwicklung denkbar wäre, wenn die sogenannten Kürzungsfaktoren entfielen und eine stärkere Kopplung an die Lohnentwicklung bestünde. Im Ergebnis wäre die Senkung des Rentenniveaus gestoppt und die Rentnerinnen und Rentner angemessen an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung beteiligt. Der SoVD verleiht daher seiner Forderung nochmals Nachdruck, die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen.
Der SoVD bewertet positiv, dass mit der Anpassung des aktuellen Rentenwerts Ost ein nächster Schritt zur Angleichung an den Rentenwert in den alten Bundesländern gemacht wurde. Somit kann die Lücke zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost) von 2,22 EUR auf 2,16 EUR reduziert werden, wodurch der aktuelle Rentenwert (Ost) von 92,2 % auf 92,6 % des Westniveaus steigt. Trotzdem ist der Weg zur vollständigen Angleichung noch weit und deshalb ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, dieser Problemlösung möglichst rasch nachzukommen. Sonst wäre es nicht absehbar, wann dieser Angleichungsprozess beendet sein könnte. Auch wenn die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine wichtige Maßnahme gewesen ist, könnte es noch Jahrzehnte dauern, bis der Angleichungsprozess infolge der künftigen Lohnangleichungen abgeschlossen ist. Um ihn zu beschleunigen und mehr Verlässlichkeit für die Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, fordert der SoVD einen Angleichungszuschlag im Stufenmodell, wie er von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Auf diese Weise würde auch dem klaren Bekenntnis im Koalitionsvertrag der Großen Koalition für eine Angleichung der Renten in Ost und West Rechnung getragen und es wäre sichergestellt, dass die Renten in den alten und den neuen Bundesländern in absehbarer Zeit in gleicher Höhe steigen können.
Trotz der erfreulichen Rentenerhöhung in diesem Jahr werden die Rentnerinnen und Rentner längerfristig wieder geringere Anpassungen befürchten müssen, weil insgesamt von der Senkung des Rentenniveaus nicht Abstand genommen wird und spätestens im Jahr 2019 eine erforderliche Anhebung des Beitragssatzes bevorsteht. Der SoVD wird deswegen weiterhin die aktuelle Gesetzeslage sowie die damit verbundene, politisch gewollte Absenkung des Rentenniveaus kritisieren. Dieses Absinken muss rückgängig gemacht werden, wozu der SoVD entsprechende Vorschläge gemacht hat. Insgesamt ist eine Rückkehr zur lebensstandardsichernden Rente dringend geboten.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungsverordnung – RWBestV) 2015 [49 KB]