Rentenanpassung 2016
Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV)
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016
Nach dem Entwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 werden die Renten zum 1. Juli 2016 um 4,25 % in den alten und 5,95 % in den neuen Bundesländern angehoben. Der aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 30,45 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 28,66 EUR. Den Berechnungen liegen die folgenden Entwicklungen zugrunde:
- Grundlage der Rentenanpassung 2016 ist eine Bruttolohnentwicklung im vergangenen Jahr von 3,78 % in den alten und 5,48 % in den neuen Bundesländern.
- Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung wirkt sich auf die Rentenanpassung positiv aus, weil dieser im Berechnungszeitraum um 0,2 Prozentpunkte gesunken ist.
- Die Anpassung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor, der sich mit 0,18 Prozentpunkten bemerkbar macht, auch in diesem Jahr leicht gesteigert.
- Der Riester-Faktor wirkt sich nicht mehr anpassungsdämpfend aus, da im Jahr 2013 die letzte Stufe der sog. Riester-Treppe erreicht wurde. Die in den vergangenen Jahren von ihm verursachten Anpassungskürzungen wirken aber nach wie vor fort.
Der Verordnungsentwurf basiert auf geltendem Recht. In diesem Jahr fällt die Rentenanpassung aufgrund einer guten Lohnentwicklung deutlich höher aus und wird durch keinen Dämpfungs- oder Kürzungsfaktor gemindert. In dem Kontext sind auch die positiven Effekte zu nennen, die von der Einführung des Mindestlohnes ausgehen. Zudem wird der statistische Effekt, welcher die letztjährige Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt gedämpft hatte, wieder ausgeglichen. Der SoVD begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Rentnerinnen und Rentner können sich nun zum zweiten Mal in Folge über Kaufkraftgewinne freuen, die in den Jahren 2004 bis 2014 wegen der Nullrunden und sehr geringen Anpassungen ausgeblieben waren.
Ein Blick in die Vergangenheit, aber vor allem die Prognosen für die Zukunft, lassen jedoch erahnen, dass die diesjährige Rentenanpassung in ihrem positiven Ausmaß eine Ausnahme bleiben dürfte. Trotz der erfreulichen Zahlen darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die zurückliegenden Jahre mit massiven Kaufkraftverlusten der Renten einhergingen. Letztlich werden diese Kaufkraftverluste auch mit dieser kräftigen Anpassung nicht ausgeglichen. Sie sind und bleiben das Ergebnis der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus, von der weiterhin nicht Abstand genommen wird.
Zwar wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor bei der diesjährigen Rentenanpassung anpassungssteigernd aus. Das dürfte zukünftig aber die Ausnahme sein. Denn dieser Faktor wird in den kommenden Jahren zu weiteren massiven Kürzungen und Dämpfungen bei den Rentenanpassungen führen. In seiner Wirkungsweise führt er dazu, dass jede Erhöhung des Beitragssatzes und jede Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch eine Kürzung der Rentenanpassung im Folgejahr bewirkt.
Der Riester-Faktor wird künftig nicht mehr zu weiteren Kürzungen der Rentenanpassungen führen. Er hat die Rentenanpassungen allerdings in den zurückliegenden Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte reduziert. Diese bereits realisierten Anpassungskürzungen werden fortwirken. Denn sie sind in den aktuellen Rentenwert eingeflossen, so dass der Ausgangswert für künftige Rentenanpassungen dauerhaft gemindert ist. Um dieses Fortwirken auszuschließen, müssten die nicht gerechtfertigten Anpassungskürzungen infolge des Riester-Faktors schrittweise wieder zurückgenommen werden. Dies könnte durch jährliche Zuschläge zu den Rentenanpassungen erfolgen, wie sie der SoVD als „umgekehrte Riester-Treppe“ im Rahmen seines Konzepts für eine Verbesserung des Rentenniveaus (vgl. sovd.de/rentenniveau) vorgeschlagen hat.
Die diesjährige Rentenanpassung macht deutlich, wie sich eine angemessene Teilhabe an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung manifestiert, wenn die sogenannten Kürzungsfaktoren ihre anpassungsschädliche Wirkung nicht entfalten. Damit dieses Grundprinzip wieder seine Gültigkeit für die Rentnerinnen und Rentner erlangt, fordert der SoVD mit Nachdruck, die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen.
Der SoVD begrüßt, dass mit der Anpassung der aktuelle Rentenwert (Ost) weiter zum aktuellen Rentenwert aufschließt. Somit wird die Lücke zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost) weiter vermindert, und zwar von 2,16 EUR auf 1,79 EUR. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt demnach von 92,6 % auf 94,1 % des Westniveaus. Dennoch ist damit der Prozess zu einer vollständigen Angleichung noch lange nicht abgeschlossen. Aufgrund der spezifischen Problemlagen in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ist es vielmehr derzeit nicht absehbar, wann dieser Angleichungsprozess allein auf der Basis der Lohnentwicklung vollendet sein könnte. Zwar hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns diesem Prozess einen wichtigen Impuls gegeben, aber diese Maßnahme allein wird nicht ausreichen. Um die Angleichung zu beschleunigen und mehr Verlässlichkeit für die Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, fordert der SoVD einen Angleichungszuschlag im Stufenmodell, wie er von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Auf diese Weise würde auch dem klaren Bekenntnis im Koalitionsvertrag der Großen Koalition für eine Angleichung der Renten in Ost und West Rechnung getragen und es wäre sichergestellt, dass die Renten in den alten und den neuen Bundesländern in absehbarer Zeit in gleicher Höhe steigen könnten.
So werden sich die Rentnerinnen und Rentner trotz der deutlichen Rentenerhöhung in diesem Jahr längerfristig auf unzureichende Anpassungen und weitere Kaufkraftverluste einstellen müssen, weil das sogenannte Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung nicht grundsätzlich infrage gestellt wird. Mit diesem wird die politisch gewollte Absenkung des Rentenniveaus weiter fortgesetzt. Der SoVD wird diese Politik weiterhin kritisieren. Die Niveausenkung in der Rente muss rückgängig gemacht werden, wozu der SoVD entsprechende Vorschläge gemacht hat. Es ist an der Zeit, zur lebensstandardsichernden Rente zurückzukehren.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungsverordnung – RWBestV) 2016 [157 KB]