Rentenanpassung 2018
Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV)
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2018
Nach dem Entwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 werden die Renten zum 1. Juli 2018 um 3,22 % in den alten und 3,37 % in den neuen Bundesländern angehoben. Der aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 32,03 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 30,69 EUR. Den Berechnungen liegen die folgenden Entwicklungen zugrunde:
- Grundlage der Rentenanpassung 2018 ist eine Bruttolohnentwicklung im vergangenen Jahr von 2,93 % in den alten und 3,06 % in den neuen Bundesländern.
- Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung wirkt sich auf die Rentenanpassung nicht aus, weil dieser im Berechnungszeitraum unverändert geblieben ist.
- Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich mit 0,29 Prozentpunkten in diesem Jahr positiv auf die Anpassung aus.
- Der Riester-Faktor wirkt sich nicht mehr anpassungsdämpfend aus, da im Jahr 2013 die letzte Stufe der sog. Riester-Treppe erreicht wurde. Die in den vergangenen Jahren von ihm verursachten Anpassungskürzungen wirken aber nach wie vor fort.
Der Verordnungsentwurf basiert auf geltendem Recht und führt aufgrund der guten Lohnentwicklung zu ordentlichen Rentensteigerungen. Wieder einmal zeigt sich, dass die Einführung des Mindestlohnes vor allem in den neuen Bundesländern zu erfreulichen Lohnsteigerungen geführt hat. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass auch die diesjährige Anpassung die in den Jahren 2004 bis 2014 – aufgrund von Nullrunden und Minianpassungen – eingetretenen Kaufkraftverluste der Renten nicht wettmachen kann.
Im Gegensatz zum letzten Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor diesmal anpassungssteigernd aus. Er wird aber in den kommenden Jahren zu massiven Kürzungen und Dämpfungen bei den Rentenanpassungen führen. In seiner Wirkungsweise führt er dazu, dass jede Erhöhung des Beitragssatzes und jede Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch eine Kürzung der Rentenanpassung im Folgejahr bewirkt. Auf diesen Mechanismus hat der SoVD bereits in vergangenen Stellungnahmen hingewiesen.
Der Riester-Faktor wird künftig nicht mehr zu weiteren Kürzungen der Rentenanpassungen führen. Er hat die Rentenanpassungen allerdings in den zurückliegenden Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte reduziert. Diese bereits realisierten Anpassungskürzungen werden fortwirken. Denn sie sind in den aktuellen Rentenwert eingeflossen, so dass der Ausgangswert für künftige Rentenanpassungen dauerhaft gemindert ist. Um dieses Fortwirken auszuschließen, müssten die nicht gerechtfertigten Anpassungskürzungen infolge des Riester-Faktors schrittweise wieder zurückgenommen werden. Dies könnte durch jährliche Zuschläge zu den Rentenanpassungen erfolgen, wie sie der SoVD als „umgekehrte Riester-Treppe“ im Rahmen seines Konzepts für eine Verbesserung des Rentenniveaus vorgeschlagen hat.
Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Stabilisierung des Rentenniveaus hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Um aber die Rentnerinnen und Rentner wieder umfassend an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung teilhaben zu lassen, fordert der SoVD die Streichung der sogenannten Kürzungsfaktoren, damit diese ihre anpassungsschädliche Wirkung zukünftig nicht mehr entfalten können.
Die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) erfolgt anhand des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes. Diesem zufolge wird der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Sollte jedoch die tatsächliche Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern dazu führen, dass der festgelegte Angleichungsschritt von 95,8 Prozent überschritten wird, kann ein abweichender aktueller Rentenwert (Ost) festgelegt werden. Dieser wird mit einem sogenannten Vergleichswert ermittelt, der bis zum Abschluss der Rentenangleichung (1. Juli 2023) jährlich berechnet wird. Für das Jahr 2018 ist der Vergleichswert mit 30,69 Euro höher als der ursprünglich berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) mit 30,68 Euro. Damit beträgt der festzusetzende aktuelle Rentenwert (Ost) ab dem 1. Juli 2018 30,69 Euro, was einem Anpassungssatz (Ost) von 3,37 Prozent entspricht. Der SoVD ist immer noch der Meinung, dass hinsichtlich der Angleichung der Rentenwerte eine schnellere Lösung als im Jahr 2024 geboten ist, zumal bereits im Koalitionsvertrag für die vergangene Legislaturperiode eine vollständige Angleichung zum Ende des Solidarpakts (2019) angekündigt worden war.
Mit dem Vorhaben, das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2025 zu stabilisieren, zeigt die Bundesregierung, dass die vom SoVD geforderte Stärkung der gesetzlichen Rente nötig und auch möglich ist. Damit ist aber nur ein erster Schritt getan. Denn das Festhalten am Drei-Säulen-Modell in der Alterssicherung kann auf der anderen Seite nicht überzeugen. Nur ein klares Bekenntnis zur Lebensstandardsicherung aus der gesetzlichen Rente ist im Sinne einer generationenübergreifenden Gerechtigkeit der richtige Weg. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung und Verantwortung nötig, um den heutigen und morgigen Rentnerinnen und Rentnern eine lebensstandardsichernde Rente zu sichern, die auf einer stabilen und verlässlichen Basis gründet.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungsverordnung – RWBestV) 2018 [173 KB]