Rentenanpassung 2014
Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV)
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2014
Nach dem Entwurf für eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 werden die Renten zum 1. Juli 2014 um 1,67 % in den alten und 2,53 % in den neuen Bundesländern angehoben. Der aktuelle Rentenwert steigt hierdurch auf 28,61 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 26,39 EUR. Den Berechnungen liegen die folgenden Entwicklungen zugrunde:
- Grundlage der Rentenanpassung 2014 ist eine Bruttolohnentwicklung im vergangenen Jahr von 1,38 % in den alten und 1,78 % in den neuen Bundesländern.
- Die Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 19,6 % auf 18,9 % zu Beginn des Jahres 2013 wirkt sich mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd aus.
- Diese Anpassungssteigerung wird jedoch durch den Nachhaltigkeitsfaktor teilweise wieder aufgezehrt, der sich in diesem Jahr mit 0,19 Prozentpunkten negativ bemerkbar macht.
- Der Riester-Faktor wirkt sich nicht mehr anpassungsdämpfend aus, da im vergangenen Jahr die letzte Stufe der sog. Riester-Treppe erreicht ist.
- Der als "Nachholfaktor" bezeichnete Ausgleichsfaktor, mit dem die nicht realisierten Anpassungskürzungen aus zurückliegenden Jahren nachgeholt werden sollen (so genannter Ausgleichsbedarf), wirkt nur noch bei der Rentenanpassung in den alten Bundesländern. Er reduziert die rechnerisch mögliche Rentenanpassung in den alten Bundesländern um 0,46 Prozentpunkte. Ab dem kommenden Jahr wird sich der Ausgleichsfaktor – wie in den neuen Bundesländern – vorerst nicht mehr anpassungsmindernd auswirken, weil der Ausgleichsbedarf nunmehr auch in den alten Bundesländern vollständig abgebaut sein wird.
Der Verordnungsentwurf basiert auf geltendem Recht. Dennoch kann das Ergebnis der Berechnungen nicht zufrieden stellen. Denn Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren wegen der Nullrunden und Minianpassungen, der Inflation und der steigenden Belastungen in der Kranken- und Pflegeversicherung massive Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Diese haben sich seit dem Jahr 2004 auf fast zwölf Prozent in den alten und fast acht Prozent in den neuen Bundesländern summiert. Geht man mit den aktuellen Prognosen von einer nur moderaten Inflation in diesem Jahr aus, dann werden sich die bereits aufgelaufenen Kaufkraftverluste bei den Renten zwar nicht weiter erhöhen. Von einer Trendwende beim permanenten Wertverfall der Renten kann allerdings nicht die Rede sein. Denn auch die diesjährige Rentenanpassung von 1,67 % in den alten und 2,53 % in den neuen Bundesländern leistet keinen spürbaren Ausgleich für die massiven Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre. Allenfalls die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern können für dieses Jahr mit geringen Kaufkraftgewinnen rechnen.
Vor diesem Hintergrund macht auch die diesjährige Rentenanpassung deutlich, dass die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel einer angemessenen Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung entgegenstehen. Zwar wird der Riester-Faktor künftig nicht mehr zu weiteren Kürzungen der Rentenanpassungen führen. Er hat die Rentenanpassungen allerdings bereits in den zurückliegenden Jahren um mehr als fünf Prozentpunkte reduziert. Diese bereits realisierten Anpassungskürzungen werden fortwirken. Denn sie sind bereits in den Rentenwert eingeflossen, so dass der Ausgangswert für die diesjährige und alle künftigen Rentenanpassungen dauerhaft gemindert ist. Um dieses Fortwirken auszuschließen, müssen die nicht gerechtfertigten Anpassungskürzungen des Riester-Faktors schrittweise wieder zurückgenommen werden. Dies könnte durch jährliche Zuschläge zu den Rentenanpassungen erfolgen, wie sie der SoVD als "umgekehrte Riester-Treppe" im Rahmen seines Konzepts für eine Verbesserung des Rentenniveaus (vgl. sovd.de/rentenniveau) vorgeschlagen hat. Zusätzlich zum Riester-Faktor wirken sich bei der diesjährigen Rentenanpassung auch der Nachhaltigkeitsfaktor und darüber hinaus in den alten Bundesländern der Ausgleichsfaktor anpassungsmindernd aus. Ohne diese beiden Kürzungsfaktoren würde die Rentenanpassung in den alten Bundesländern rund 2,3 % und in den neuen Bundesländern sogar 2,7 % betragen.
Der SoVD bekräftigt daher seine Forderung, die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen. Dies betrifft vor allem den Nachhaltigkeitsfaktor, der in den kommenden Jahren zu weiteren massiven Kürzungen bei den Rentenanpassungen führen wird. Denn in seiner Wirkungsweise führt er dazu, dass jede Erhöhung des Beitragssatzes und jede Leistungsausweitung in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch eine Kürzung der Rentenanpassung im Folgejahr bewirkt. Eine Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors würde damit sicherstellen, dass die von der Bundesregierung geplanten Leistungsverbesserungen in den kommenden Jahren keine niedrigeren Rentenanpassungen zur Folge haben.
Auch wenn die Rentenanpassung in den neuen Bundesländern höher ausfällt, zeigt sich, dass die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel auch hier mögliche Anpassungssteigerungen in einem spürbaren Umfang aufzehren. Mit der diesjährigen Rentenanpassung kann die Lücke zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost) von 2,40 EUR auf 2,22 EUR reduziert werden, wodurch der aktuelle Rentenwert (Ost) von 91,5 % auf 92,2 % des Westniveaus steigt. Wann dieser Angleichungsprozess beendet sein wird, ist allerdings nach wie vor offen. Unter Umständen kann es noch Jahrzehnte dauern, bis der Angleichungsprozess infolge der künftigen Lohnangleichungen abgeschlossen ist. Um ihn zu beschleunigen und mehr Verlässlichkeit für die Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, fordert der SoVD einen Angleichungszuschlag im Stufenmodell, wie er von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Auf diese Weise würde auch dem klaren Bekenntnis im Koalitionsvertrag der Großen Koalition für eine Angleichung der Renten in Ost und West Rechnung getragen und es wäre sichergestellt, dass die Renten in den alten und den neuen Bundesländern in absehbarer Zeit in gleicher Höhe steigen können.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungsverordnung – RWBestV) 2014 [154 KB]