Direkt zum Inhalt springen

News & Service

Hier sehen Sie aktuelle Meldungen rund um unsere Arbeit. Über die folgende Navigation können Sie die Beiträge filtern – und sich Meldungen zu einem ausgewählten (oder allen) Themengebiet(en) anzeigen lassen.

SoVD-Sozialtipp: Mehr Geld dank Minijob im Alter

Wer im Rentenalter noch fit ist, dem kommt ein „Minijob“ evtl. gut zupass. So bleibt die Tür zur Arbeitswelt einen Spalt breit auf, durch den soziale Kontakte ebenso hereinkommen wie ein Zusatzverdienst zur Rente. Aber: Alles hat Grenzen – in diesem Fall heißt sie “Entgeltgrenze“. Hier hat aktuell die Bundesregierung nachjustiert. Zum Jahresbeginn stieg der Mindestlohn auf 12 Euro brutto – und gibt nun dynamisch den Takt vor für Löhne im Minijob. Daher passte die bisherige 450-Euro-Oberkante, bis zu der ein Minijob ohne steuerliche Folgen für die Rente blieb, nicht mehr in der Zeit. Sie liegt ab 1. Oktober bei 520 Euro im Monat, bei einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Brutto ist dann gleich netto. Jenseits der Schallmauer greift der Fiskus zu und die Sozialversicherungspflicht setzt ein.

Rentenversicherung im Mini-Job?

Viele kennen noch die alten Regeln. Aber seit 2017 unterscheidet das Flexi-Renten-Gesetz zwischen denen, die vor der Regelaltersgrenze minijobben, und denen, die bereits Altersrentner:innen sind. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr. Beispiel: Der Jahrgang 1959 „darf“ abschlagsfrei in Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen.

Wer früher geht, muss beim Minijob beachten: Frührentner:innen sind rentenversicherungspflichtig bis zur Regelaltersgrenze. Sie können aber – um das Mini-Salär aufzupeppen - einen „Antrag auf Befreiung“ stellen. Der Vorteil hier: Der:Die Arbeitgeber:in zahlt weiter bis zur Regelaltersgrenze seinen Anteil an die Rentenkasse. Und damit wächst sie weiter an.

„Echte“ Altersrentner:innen mit Minijob sind nach der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei.

Tipp: Wer diese Freiheit aufgibt und weiter Beiträge zahlt, kann sich diese anrechnen lassen. Die Rente steigt.

Doch es gibt Senior:innen, die wollen mehr: Wer das reguläre Rentenalter - beim Jahrgang 1964 ist es das 67. Lebensjahr - erreicht hat, kann neben der Altersvollrente so viel es geht dazuverdienen. Die Rente bleibt davon unangetastet. Anders die, die vorgezogenes Altersruhegeld beziehen. Sie durften früher „nur“ 450 Euro monatlich ohne Abzüge verdienen. Seit 2017 liegt die Hinzuverdienstgrenze für „Altersvollrentner:innen vor Erreichen der Regelaltersgrenze“ bei 6.300 Euro  innerhalb eines Jahres. Aber: 2022 dürfen bis zu 46.060 dazuverdient werden. Dies gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Für Klaus Wicher, Hamburger SoVD-Landesvorsitzender ist klar: „Minijobs helfen dabei, die Rente aufzubessern. Arbeiten aber jüngere Menschen in Minijobs ohne Rentenansprüche, wird das folgerichtig zur Minirente führen - für Jüngere sind diese Minijobs nichts“.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
Top bewertet bei Google
4,1 von 5 ★★★★★
246 Bewertungen