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SoVD-Sozialtipp: Hinterblieben und Hinzuverdienen

Was früher oft nur Zubrot war, kann heute zur rechenbaren Größe im Alter werden: der Dazuverdienst für Rentner:innen. Seit 1. Januar 2023 können Menschen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen. Bis 2022 wurde ein Hinzuverdienst über 6.300 Euro jährlich angerechnet und schmälerte die Rente. In 2021 und 2022 lag das Limit bei 46.060 Euro pro Jahr.

Allerdings gilt dies nicht für die Hinterbliebenenrente: Hier wird zusätzliches Einkommen weiterhin angerechnet, sobald der Freibetrag überschritten wird. Die Hinzuverdienstgrenze liegt im Osten bei 937,73 Euro, im Westen bei 950,93 Euro.

Wer ist in der Lage, eine vorgezogene Rente zu beantragen? Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren gilt man als „besonders langjährig versichert“ und kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Diese Altersrente heißt oft noch „Rente mit 63“, weil sie einst für alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge möglich war. Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Anders für „langjährig Versicherte“, die „nur“ 35 Jahre auf dem Rentenbuckel haben und trotzdem mit 63 Altersrente einreichen – vor dem regulären Renteneintrittsalter. Die geschenkte Zeit hat ihren Preis: Die „Frührente“ ist schmaler als die reguläre Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird sie um 0,3 Prozent gekürzt. Und: Dieses Minus bleibt über den Tod hinaus und betrifft damit auch die Hinterbliebenenrente.

Beispiele: Heiner, geb. März 1959, ginge als langjährig Versicherter regulär in Rente, sobald er 66 Jahre und zwei Monate alt ist (also ab 01.06.25). Wäre er frühestmöglich Rentner geworden (mit 63, also am 01.04.22), hätte er 11,4 Prozent Minderung für immer akzeptieren müssen. Oder Ramona, geb. März 1962. Sie müsste bis 01.12.28 warten, erkauft sich die „Frührente“ ab 01.04.25 mit 13,2 Prozent Abschlag.

„Wir raten, vor einer Entscheidung für oder gegen die vorgezogene Altersrente, alle erwartbaren Einnahmen für das Alter auf den Tisch zu legen und zu prüfen, ob das Geld reicht, gerade angesichts der aktuellen Inflation.“, so der SoVD-Landeschef Klaus Wicher.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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