„Aus dem neusten Jahresbericht des Hamburger Rechnungshofs ergibt sich eindeutig: Wenigstens drei Jahre, nämlich zwischen 2019 und 2022, wurde nur ein Drittel der Regelprüfungen durchgeführt, Angebote der Eingliederungshilfe überhaupt nicht! Das ist ein Skandal! Leiden müssen die Alten, Kranken und Schwachen.“
Die Pflegeaufsicht der Bezirksämter wacht darüber, dass Pflegeheime und Dienste das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz befolgen. Wenigstens einmal pro Jahr sollen die Prüfer:innen, am besten unangemeldet, vorbeischauen und die Qualität der Betreuung prüfen: „Nur jedes dritte stationäre oder ambulante Pflegeangebot wurde kontrolliert, damit haben die Bezirke und damit die Stadt ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Pflegebedürftigen nicht erfüllt!“, so Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Hamburg.
Der Bericht des Rechnungshofes bestätigt die Sorge des Hamburger SoVD-Vorsitzenden: „Die personelle Schieflage bei der Kontrolle der Pflege in Hamburg kennen wir schon lange. Seit Jahren appelliert der Hamburger SoVD immer wieder an die Politik, die städtische Wohn-Pflege-Aufsicht soweit handlungsfähig zu machen, dass sie alle Betreuungseinrichtungen und ambulanten Pflegedienste ausführlich prüfen und diese bei Missständen intensiv beraten und bei der Beseitigung begleiten kann. Das ist zeitintensiv, denn die Vorbereitung, die Prüfung vor Ort und die Auswertungen brauchen im Schnitt drei Wochen. Hier fehlt es aber schon seit Jahren an Fachpersonal, das offenbar nicht vorhanden ist.“
Der Bericht des Rechnungshofes habe deutliche planerische Mängel offengelegt: „Offenbar ist seit 2018 nicht ermittelt worden, wie hoch der Personalbedarf überhaupt ist. Das ist nicht hinnehmbar, denn eine fehlende Überprüfung der Pflegequalität trifft Menschen, die explizit darauf angewiesen sind. Dieser Missstand muss sofort und unverzüglich abgestellt werden. Die Stadt muss sofort dafür sorgen, dass Heime und ambulante Dienste regelmäßig geprüft werden – damit sie eine gute Qualität an Pflege leisten können.“