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SoVD-Sozialtipp: Wohngeld plus – Zuschuss auch für Eigentum

Was viele nicht wissen: Wohngeld gibt es nicht nur für diejenigen, die zur Miete wohnen. Auch wer eigene Vier-Wände hat und sie selbst bewohnt, kann Anspruch haben – sofern das Einkommen gering ist. Dann heißt es nicht Wohngeld, sondern Lastenausgleich. In der Reform ist ausdrücklich von „Wohnkosten“ die Rede, nicht nur von Miete. Allerdings: In Hamburg wohnt die Mehrzahl der Menschen zur Miete. Für sie sind Wohnkosten gleichbedeutend – und belastend – mit Miete, Heiz- und Nebenkosten. 

Im Unterschied zu Mieter:innen zahlen Eigentümer:innen von Immobilien natürlich in dem Sinne keine Miete. Daher berücksichtigt der Lastenzuschuss vornehmlich Zins und Tilgung, aber auch Grundsteuer und Instandhaltung. Ob man berechtigt ist, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist abhängig von Einkommen und Mieten im Umfeld. Steht das Eigenheim in einer Stadt mit hohen Mieten, erhält man gegebenenfalls einen größeren Zuschuss als derjenige, der sich vor Jahren in einem preiswerteren Vorort niederließ. Die Anpassung an das Mietniveau der Stadt gilt auch für Mieter:innen und deren Wohngeld. Es richtet sich nach regionalen Mietstufen von I (günstigste) bis Mietstufe VII (teuerste). Hamburg hat Stufe VI. Wichtig: Nur wer neu berechtigt ist, muss handeln. Wer schon Wohngeld bekommt, muss keinen neuen Antrag einreichen. Hamburg wirbt: „Ihre Ansprüche werden automatisch überprüft und die Höhe gegebenenfalls neu berechnet.“ Doch keiner sollte dauerhaft die Hände in den Schoß legen: Der „Bewilligungszeitraum“ beträgt zwölf Monate, sofern Einkommen oder Miethöhe gleichbleiben. Geld gibt’s ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt – nicht bewilligt – wurde. Und: Es wird rückwirkend gezahlt. Dabei klettert der Zuschuss von durchschnittlich 177 Euro pro Monat um rund 190 Euro auf 370 Euro. Klaus Wicher, SoVD-Landeschef: „Der Wumms des Wohngeld-Plus ist nicht nur laut, weil mehr Menschen Geld bekommen. Sie bekommen auch mehr Geld: Die Berechnung hängt ab von Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnkosten. Das ist kompliziert. Aber wir helfen.“ Vermögen bleibt frei, allerdings in Grenzen: 60.000 Euro für das erste, 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung – geht also der Bewilligung von Bürgergeld oder Grundsicherung vor!

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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