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Muss Kurzarbeit muss versteuert werden?

Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland mussten im vergangenen Jahr wegen des Corona-Lockdowns in Kurzarbeit gehen. Sie werden überrascht sein, dass sie das Kurzarbeitergeld möglicherweise versteuern müssen.

Arbeitnehmer*innen die 2020 in Kurzarbeit waren, müssen mit Nachzahlungen von mehreren hundert Euro rechnen oder werden weniger vom Finanzamt zurückbekommen. Wie hoch die Steuernachzahlung ausfallen wird, hängt vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit ab. In Einzelfällen kann dies über die 1.000 Euro-Grenze gehen. Betroffen sind Alleinstehende genauso wie verheiratete Arbeitnehmer*innen.

Ursache ist der Progressionsvorbehalt: Danach ist das Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende zum zu versteuernden Einkommen dazugerechnet. Das führt zu einem höheren prozentualen Steuersatz, der für das gesamte Jahreseinkommen gilt.

„Kurzarbeiter*innen wissen in der Regel gar nicht, dass Nachzahlungen drohen“, sagt der Hamburger SoVD-Landesvorsitzende Klaus Wicher. Er rät: „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, sollte, wenn möglich, einen Teil davon zur Seite legen. Ehepaare, die mehr oder weniger gleich verdienen, sollten prüfen, ob es nicht günstiger wird, sich getrennt zu veranlagen“. Wieviel man für die Steuernachzahlung einplanen muss, hängt vom Einzelfall ab. Je mehr Kurzarbeitergeld, desto höher die Nachzahlung: „Man sollte mit rund 15 Prozent des Kurzarbeitergeldes rechnen. Den Finanzminister und Kanzlerkandidaten der SPD Olaf Scholz fordern wir auf, hierfür eine gerechte Lösung vorzulegen.“

Wicher rät: „Hamburger SoVD-Mitgliedern empfehle ich, sich rechtzeitig zu informieren und die Einkommenssteuererklärung vom Fachmann machen zu lassen. Sie könnten sich beispielsweise an unseren Kooperationspartner ExpressSteuer wenden. Dort füllen Sie ihre Unterlagen schnell und bequem online aus, wissen sofort, was Ihnen zusteht und können auf Wunsch direkt einen Steuerberater beauftragen, der sich um alles kümmert – bis zur Abgabe und Kommunikation mit dem Finanzamt.“
 

Für unsere Hamburger SoVD-Mitglieder, die 2020 in Kurzarbeit gehen mussten, hat unser Kooperationspartner ExpressSteuer ein besonderes Angebot geschnürt. Mehr dazu finden Sie hier

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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