Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben ihn bereits eingeführt: den gelben Parkausweis für mobilitätseingeschränkte Menschen. Der SoVD fordert die Hamburger Verkehrsbehörde auf gleichzuziehen und Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, nicht länger mit Anwohnerparkplätzen auszugrenzen.
Ob ein Termin beim Arzt, der Besuch im Theater oder die Parkmöglichkeit am Arbeitsplatz – für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen scheitern Unternehmungen immer noch viel zu häufig an den Barrieren vor Ort. Beim Thema Anwohnerparken gibt es jetzt Zugeständnisse ans Handwerk. Auch für Menschen mit blauem oder orangenem Parkausweis gibt es Sonderregelungen. Doch die Zahl derer, die Sonderregelungen benötigen, ist aus Sicht des SoVD viel größer. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben dies erkannt und den gelben Parkausweis als erweiterte Möglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eingeführt.