Bundestagswahl 2017
Frage 4: Verbindliche Barrierefreiheit
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Privatwirtschaft per Bundesgesetz verbindlich zu Barrierefreiheit verpflichtet wird?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Ja. Wir werden nichtstaatliche Anbieter von Gütern und Dienstleistungen verpflichten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Barrieren abzubauen. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz alle Personengruppen gleichermaßen vor Diskriminierung schützt.
Die Linke
Antwort: Ja: Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Bundestag hat die Linksfraktion in ihrem Antrag „Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten“ (Bundestagsdrucksache 18/7874) eine umfassende Überarbeitung insbesondere des BGG, aber auch des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Neben vielen weiteren Punkten wird darin auch die verbindliche Einbeziehung der Privatwirtschaft aufgeführt. Leider wurden unsere Vorschläge von der Koalition aus CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das gilt auch für eine Minimalverbesserung als Kompromissvorschlag, den das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ausgearbeitet und den die Linksfraktion in den Bundestag als Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/8433) zur Dritten Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts – eingebracht hat. Darin forderte DIE LINKE, in das Gesetz angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen, mit denen gewährleistet ist, dass auch im neuen BGG und im weiterzuentwickelnden AGG die Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sowie die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligungsverbot festgeschrieben werden. Leider wurden auch diese wichtigen Minimalverbesserungen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. DIE LINKE wird sich auch zukünftig für den Abbau von Diskriminierungen sowie die Vermeidung und Beseitigung von vielfältigen, bestehenden Barrieren einsetzen. Das AGG ist im Sinne der UN-BRK zu überarbeiten und ein Verbandsklagerecht ist umgehend festzuschreiben. Als Sofortmaßnahme sind die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen. Parallel zur Barrierenvermeidung ist die Beseitigung bestehender Barrieren in all diesen Bereichen energisch voranzutreiben. Hierfür sind sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch Investitionsprogramme, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und sonstige geeignete Aktivitäten erforderlich. Dafür will DIE LINKE ein Investitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro auf einen Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Das „universelle Design“ (Artikel 2 UN-Behindertenrechtskonvention) sollte zum gestalterischen Grundprinzip in allen Lebensbereichen gemacht werden. Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.
SPD
Antwort: Das gesellschaftliche Leben muss auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderung inklusiv gestaltet werden. Dabei sind Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen unverzichtbar und brauchen bessere gesetzliche Bestimmungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.
CDU/CSU
Antwort: Durch die Einführung der DIN-NORM 18040 für den öffentlichen Raum sowie den öffentlichen Verkehrsraum im Jahre 2010 und die Erweiterung des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das durch Artikel 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, haben wir moderne Standards für barrierefreies Bauen geschaffen. Private Bauherren sind verpflichtet, beim Bauen die gesetzlichen Standards bei Neu- und Umbauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden einzuhalten. Auch unterliegen private Bauherren einer gutachterlichen Bauabnahme, in deren Rahmen die Einhaltung gesetzlicher Standards überprüft wird. Bei Nicht-Abnahme unterliegt der private Bauherr der Pflicht zur Nachbesserung. Als Zwangsmaßnahme können die Bau-Raten vom Auftraggeber so lange einbehalten werden, bis die gesetzlich vorgegebene DIN-Norm und Standards erreicht sind. Auch eine Klage auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Standards ist möglich.
FDP
Antwort: Barrierefreiheit ist uns Freien Demokraten, wie bereits in unserer Antwort auf Frage 2 oben dargestellt, elementar wichtig. Die Möglichkeit, an allen Facetten des Lebens teilzunehmen, ist Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Damit ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, müssen wir Barrieren abbauen. Dies betrifft auch digitale Angebote. Gleichzeitig sollen digitale Angebote und Systeme genutzt werden, um Barrieren abzubauen oder zu verringern. Für uns Freie Demokraten ist Barrierefreiheit eine Haltung. Deshalb begrüßen wir jeden Schritt in jedem Bereich, der Hindernisse aus dem Weg räumt und somit zu mehr Barrierefreiheit beiträgt. Wir Freie Demokraten definieren aber Barrierefreiheit weiter: Barrierefreiheit auch im Kopf. Wir wenden uns beispielsweise gegen jede Art von Diskriminierung, insbesondere gegenüber Älteren. Altersgrenzen müssen der Vergangenheit angehören. Wir wollen eine vorurteilsfreie Gesellschaft mit Chancen für jeden. Einen Zwang zur Barrierefreiheit per Gesetz lehnen wir ab.
AfD
Antwort: Barrierefreiheit ist grundsätzlich begrüßenswert und in vielen Situationen des Lebens hilfreich. Wir setzen als Partei, die die Vertragsfreiheit schützt, auf freiwillige Vereinbarungen, die in puncto Barrierefreiheit und Privatwirtschaft bereits möglich sind.