Bundestagswahl 2017
Frage 11: Gesetzlicher Mindestlohn
Werden Sie für eine deutliche Anhebung sowie jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes eintreten und das Personal in den Kontrollbehörden aufstocken, um wirksame Kontrollen sicherzustellen?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Wir begrüßen einen höheren Mindestlohn. Die zuständige Kommission aus Sozialpartnern und Wissenschaft soll den Mindestlohn regelmäßig anpassen und dabei den Schutz vor Lohndumping, fairen Wettbewerb, Tarifentwicklung und Beschäftigungssicherung im Auge haben. Wir fordern, dass die Wissenschaft ein Stimmrecht bekommt und die Kontrollen – auch durch mehr Personal – verbessert werden.
Die Linke
Antwort: Bei der Einführung des Mindestlohnes ist die Bundesregierung viel zu niedrig eingestiegen. Dies hat die LINKE von Anfang an kenntlich gemacht und kritisiert. Ein Mindestlohn muss gewährleisten, dass man bei Vollzeittätigkeit ohne ergänzende Leistungen aus dem SGB II auskommt und auch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen ist. Dies wäre mit einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde derzeit gewährleistet. Die weitere Anhebung des Mindestlohnes sollte allerdings Angelegenheit der Mindestlohnkommission sein.
SPD
Antwort: Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns – das nächste Mal 2018. Außerdem evaluiert die Mindestlohnkommission fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns. Sie berichtet der Bundesregierung alle zwei Jahre darüber. Der Mindestlohnkommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende. Dieses Verfahren hat sich bei der Anpassung des Mindestlohns bewährt. Es ist richtig gewesen, die Kontrollen des Mindestlohns zu verschärfen und dem Zoll, der damit beauftragt ist, mehr Personal zu gewähren. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll hat dazu 1600 neue Stellen bekommen.
CDU/CSU
Antwort: Der von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführte Mindestlohn hat für mehr Fairness in der Arbeitswelt gesorgt. Die Höhe des Mindestlohns wurde bei der Einführung einmalig von der Politik festgelegt. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Lohnfindung ist Sache der Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Von nun an entscheiden diese in der sogenannten Mindestlohnkommission über die künftige Entwicklung des Mindestlohns. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne. Zudem ist bereits ein zusätzlicher Personalbedarf von 1600 Arbeitskräften bei der Finanzkontrolle vorgesehen, der aufgrund der erforderlichen speziellen fachlichen Ausbildung bis 2022 sukzessive umgesetzt werden soll.
FDP
Antwort: Wir Freie Demokraten fordern eine Vereinfachung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn. Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn eingeführt. Die Gesetzgebung bürdet den Arbeitgebern dabei bürokratische Lasten auf, die in vielen Bereichen noch weit schwerer wiegen als die zusätzlichen Lohnkosten. Die Dokumentationspflichten führen besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu einem Papierkrieg. Der damit verbundene Kontrollzwang verhindert eine flexible Gestaltung des Arbeitsalltags. So werden zum Beispiel Home-Office-Lösungen gesetzlich erschwert. Eine pauschale Anhebung des Mindestlohns lehnen wir Freie Demokraten ab. Allerdings muss eine ständige Überprüfung der Höhe des Mindestlohns in Bezug auf Preisniveau und veränderte Lebensbedingungen stattfinden und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.
AfD
Antwort: Die AfD befürwortet einen gesetzlichen Mindestlohn, da er bei den jetzigen Verhältnissen die vergleichsweise schwache Position der Niedriglohnempfänger gegenüber den lnteressen der Arbeitgeber stärkt. lnsbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch sehr bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit auch die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Armutskosten. Eine Anpassung ist regelmäßig zu prüfen und eine Aufstockung des Personals in den Kontrollbehörden ebenfalls.