„Reicht meine Rente zum Leben?“ Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen - oft schon lange vor dem Ruhestand. Die Antwort hängt davon ab, wie das Erwerbsleben verlaufen ist, wie gut man über das Rentensystem informiert ist und wie man für das Alter vorgesorgt hat.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
- Die gesetzliche Rente - bildet für die meisten Menschen die wichtigste Säule. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Beschäftigten finanzieren direkt die aktuellen Renten. Wer arbeitet, erwirbt mit seinen Beiträgen Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten. Die Höhe der späteren Rente hängt unter anderem von der Dauer und Höhe der versicherten Beschäftigung ab.
Ein Beispiel: Verdient eine Beschäftigte in einem Jahr etwa so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält sie dafür einen Entgeltpunkt. Hat sie über ihr Arbeitsleben hinweg beispielsweise 40 Entgeltpunkte angesammelt, werden diese mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro wert. Aus 40 Entgeltpunkten ergibt sich damit eine monatliche Bruttorente von 1.700,80 Euro (40 × 42,52 Euro). Von der Rente werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern abgezogen. - Die betriebliche Altersvorsorge - ergänzt die gesetzliche Rente durch Zahlungen durch den Arbeitgeber. Da die Leistung freiwillig ist, erhält sie nicht jede Person. Gerade in kleinen Betrieben und bei niedrigem Einkommen ist sie häufig nicht vorhanden.
- Die private Vorsorge - beinhaltet unter anderem die Riester-Rente, Lebensversicherungen oder Sparpläne. Die eigene Vorsorge wird immer wichtiger, da unsere Gesellschaft altert und die Menschen über mehr Jahre Rente beziehen. Gleichzeitig gibt es immer weniger Beitragszahler:innen, die immer mehr Renten finanzieren müssen. Für künftige Rentner:innen könnte dies bedeuten, dass die gesetzliche Rente nur noch einen geringeren Anteil ihres bisherigen Lebensstandards abdeckt. Eine zusätzliche, eigene Vorsorge kann diese Lücke verkleinern, ersetzt die gesetzliche Rente jedoch nicht. Dies gilt nicht für Selbstständige. Sie sind nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, für sie ist die private Vorsorge unverzichtbar. Denn, wer keine eigenen Beiträge in die Rente einzahlt, baut keine Ansprüche auf und hat im Alter keine Absicherung.
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird derzeit neu geregelt. Die bisherige Riester-Rente wird ab 2027 durch neue geförderte Produkte, sogenannte Altersvorsorgedepots, ersetzt. Bestehende Riester-Verträge laufen zunächst weiter.
Wie entsteht eine Rentenlücke?
Die Rentenlücke bezeichnet die finanzielle Lücke zwischen dem, was man im Ruhestand monatlich zum Leben benötigt, und dem, was man tatsächlich an Altersvorsorge zur Verfügung hat. Die Höhe der Rente hängt stark von der Erwerbsbiografie ab. Wer über viele Jahre gut verdient und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann höhere Rentenansprüche aufbauen als jemand mit dauerhaft niedrigem Einkommen. Teilzeitbeschäftigung, Niedriglöhne, Minijobs oder längere Phasen ohne Beschäftigung können deshalb zu einer Rentenlücke führen. Auch Unterbrechungen für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sind relevant. Zwar werden bestimmte Erziehungs- und Pflegezeiten bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt, sie können ein durchgehend hohes Erwerbseinkommen jedoch nicht vollständig ersetzen.
Altersarmut erkennen und rechtzeitig handeln
Von Altersarmut spricht man, wenn Rentner:innen dauerhaft mit so wenig Einkommen auskommen müssen, dass ihnen die gesellschaftliche Teilhabe an vielen Stellen nicht mehr möglich ist. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Für Alleinlebende lag diese Schwelle 2025 bei 1.445 Euro netto im Monat. Knapp 20 Prozent der über 65-Jährigen sind in Hamburg armutsgefährdet, Frauen sind häufiger davon betroffen als Männer.
Die Zahl der Senior:innen, die in Hamburg auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist erneut gestiegen. Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind Frauen. Bei ihnen zeigt sich besonders deutlich, wie groß die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern ist: So verfügten Frauen ab 65 Jahren 2025 im Durchschnitt über rund 1.820 Euro monatliche Alterseinkünfte, bei Männern waren es rund 2.400 Euro. Dieser sogenannte „Gender Pension Gap“. Der Unterschied der Alterseinkünfte zwischen Männern und Frauen lag damit bei 24,2 Prozent.
Der SoVD Hamburg empfiehlt: Wer wissen möchte, wo er steht, sollte seine Rentenauskunft prüfen und sein Versicherungskonto klären lassen. Offene Lücken lassen sich oft noch schließen, solange Zeit vorhanden ist. Unsere Rentenberatung in Hamburg unterstützt dabei. Mit dem kostenlosen Online-Check „Altersarmut“ lässt sich das persönliche Risiko schnell einschätzen.
