Der im vergangenen Jahr eingeführte, vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung ist bis zum Jahresende verlängert worden.
Dadurch sind Beantragung und Bezug schneller und unbürokratischer möglich. Die Regelung gilt auch für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die u.a. Menschen beziehen können, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften.
Außerdem wird die Vermögensprüfung bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen nur formlos erklären, dass sie kein erhebliches Vermögen haben. Hier liegt die Grenze bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro.
Ebenfalls bis zum Jahresende wird nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind.
Die vereinfachte Regelung gilt auch für Weiterbewilligungsanträge.