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Statement von Klaus Wicher zu Hartz-IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Hartz-IV-Regelsatz bei Verstößen gegen die Auflagen um maximal 30 Prozent gekürzt werden darf. Bisher waren Sanktionen von 60 oder sogar 100 Prozent möglich.

 

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr. Aus unserer Sicht haben sich die Kürzungen noch nie als zielführend erwiesen. Rigide Bestrafungen halten wir für nicht sinnvoll, Sanktionen sind aus unserer Sicht kein Instrument, um Menschen zur Arbeit zu motivieren.

Wir begrüßen vor allem die Absage des Bundesverfassungsgerichts an eine Kürzung über 30 Prozent hinaus. Denn Hartz IV ist definiert als das absolute Existenzminimum, das nötig ist, um leben zu können. Das Wenige, das die Betroffenen haben, darüber hinaus zu kürzen, geht für uns als SoVD gar nicht und ist menschenunwürdig. Der Gesetzgeber muss nun so schnell wie möglich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.“

Nach Aussage des der Agentur für Arbeit wurden 2018 knapp 4.100 Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger in Hamburg mit Sperrungen oder Sanktionen belegt.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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