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SoVD Sozialtipp: Neues Tempo bei Hilfsmitteln

Eine ältere Frau mit grauem Haar hilft einer anderen Frau, ein Hörgerät anzupassen. Die Frau, die das Hörgerät erhält, lächelt. Beide befinden sich in einem gut beleuchteten Raum mit einem hellen Hintergrund.

Rollator, spezieller Sitz, Hörhilfe oder orthopädische Schuhe: Hilfsmittel sind für viele ältere oder beeinträchtigte Menschen unverzichtbar. Doch oft dauert es lange, bis die Krankenkasse entscheidet. Genau hier setzt eine wichtige gesetzliche Neuerung an, die Zeit und Nerven sparen kann.

Wer in einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) in Behandlung ist, profitiert vom sogenannten beschleunigten Verfahren bei Hilfsmitteln (§ 33 Abs. 5c SGB V). Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt werden. Empfiehlt oder verordnet das dortige Fachteam ein Hilfsmittel, gilt dieses grundsätzlich als medizinisch erforderlich. Die Krankenkasse darf dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen den Medizinischen Dienst einschalten – etwa bei offensichtlichen Zweifeln am spezifischen Nutzen oder Vorteil. 

Wichtig ist: Die Empfehlung muss im Rahmen der laufenden Behandlung erfolgt sein und gut begründet werden. Für Versicherte heißt das: frühzeitig ansprechen, wofür das Hilfsmittel gebraucht wird, und Veränderungen – zum Beispiel durch Verschleiß oder veränderte Bedürfnisse – nicht aufschieben. Je klarer der Bedarf beschrieben ist, desto schneller kann die Versorgung erfolgen.

„Das Gesetz soll unnötige Bürokratie abbauen und den Menschen helfen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind“, sagt Klaus Wicher, Vorsitzender des SoVD Hamburg. „Leider erleben wir in der Praxis noch zu oft Verzögerungen. Betroffene sollten ihre Rechte kennen – und bei Problemen Unterstützung suchen.“

Der SoVD Hamburg berät seine Mitglieder, wenn Krankenkassen trotz klarer Empfehlung zögern. Denn gute Versorgung darf keine Geduldsprobe sein.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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