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SocialCard: Neue IBAN, neue Hürden – SoVD Hamburg kritisiert Bezahl­karte

Zum 16. Oktober 2026 wechselt bei der Ham­bur­ger SocialCard der Bank­dienstleister für die Lastschriftfunktion. Die bisherige IBAN verliert damit ihre Gültigkeit. Der SoVD Hamburg fordert schnelle, niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

Ein Wechsel des Bankdienstleisters bei der Hamburger SocialCard klingt zunächst banal, für Betroffene ist es das aber keineswegs: Karteninhabende müssen nämlich ihre neue IBAN selbst bei allen Zahlungsempfängern hinterlegen, bei denen ein Lastschriftmandat besteht – etwa bei Energieversorgern, Telekommunikationsunternehmen, Sportvereinen oder dem HVV. Wird die Änderung nicht rechtzeitig vorgenommen, können Mahnungen und Mahngebühren folgen. Die Sozialbehörde hat mögliche Anlaufstellen für Ratsuchende mit einem Schreiben über die anstehende Umstellung informiert. 

Die SocialCard wird in Hamburg derzeit für Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingesetzt. Gerade Menschen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben und sprachliche oder digitale Hürden haben, können durch die geplante Änderung schnell vor großen Schwierigkeiten stehen – insbesondere dann, wenn die Informationen sie gar nicht erreichen. Der SoVD Hamburg fordert die Stadt deshalb auf, Betroffene beim aktuellen IBAN-Wechsel aktiv zu unterstützen und sicherzustellen, dass niemand durch die technische Umstellung finanzielle Nachteile erleidet. 

Auch die Begrenzung des Bargeldbezugs sowie die Sperrung gängiger Online-Marktplätze seitens der Behörde sieht der SoVD Hamburg kritisch. Volljährige können monatlich höchstens 50 Euro abheben, für Minderjährige sind seit Februar 2025 ebenfalls 50 Euro vorgesehen. „Wer auf Wochenmärkten einkaufen oder gebrauchte Kleidung online von privat erwerben möchte, braucht Bargeld“, so Peters. „Eine Sozialleistung muss im Alltag nutzbar sein – und zwar, ohne dass Menschen ständig überlegen müssen, ob sie überhaupt über das passende Zahlungsmittel verfügen.“ 

Peters fordert, dass in Hamburg das geltende Recht auf ein Basiskonto für Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU konsequent umgesetzt wird, statt Menschen an ein staatlich vorgegebenes und teilweise limitierendes Kartensystem zu binden. 

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Das aktuelle Geschehen zeigt sehr deutlich, warum eine SocialCard nicht automatisch sozial ist. Wer Menschen Sozialleistungen gewährt, sollte ihnen Teilhabe ermöglichen und nicht zusätzliche Hürden beim täglichen Bezahlen oder gar finanzielle Nachteile schaffen. Die Bezahlkarte ist der falsche Weg.

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Dr. Sally Peters, Vorständin SoVD Hamburg

 

Der SoVD Hamburg (Sozialverband Deutschland, SoVD-Landesverband Hamburg e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, in dem rund 28.000 Mitglieder organisiert sind. Damit ist der SoVD die größte sozialpolitische Interessenvertretung in der Hansestadt. Seine Mitglieder berät der SoVD sozialrechtlich zu Fragen rund um die Themen Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung. In Widerspruchs- und Klageverfahren übernimmt er ihre sozialrechtliche Vertretung.

Presse-Material

 

Kontakt
Nicola Timpe
Stv. Pressesprecherin SoVD Hamburg
Telefon: 0151 23236756
E-Mail: presse@sovd-hh.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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