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Pflege­bedürftige sollten auf Besuch vom Medizinischen Dienst bestehen

Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen. Die ältere Frau sitzt und trägt ein hellblaues Oberteil. Sie lächelt und wirkt zufrieden. Die jüngere Frau steht hinter ihr, hat ihre Arme um die Schultern der älteren Frau gelegt und lächelt ebenfalls herzlich. Der Hintergrund ist hell und unscharf.

der Medizinische Dienst (MD) hat im Jahr 2025 so viele Pflegebedürftige begutachtet, wie noch nie. In Hamburg wurden 26.431 Erstgutachten aufgesetzt: „Leider fand die Prüfung bei einem Drittel der Betroffenen per Telefon statt – das wird dem Bedarf aber oft nicht ausreichend gerecht. Die Erstbegutachtung muss grundsätzlich immer persönlich stattfinden! Menschen mit Pflegebedarf haben darauf sogar einen Anspruch!“, sagt Dr. Sally Peters, Vorständin Sozialverband SoVD in Hamburg.

Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge werden im Jahr 2055 mehr als 130.000 Hamburger:innen pflegebedürftig sein. Für den MD, der im Auftrag der Pflegekassen den Pflegeaufwand einordnet, heißt das: Immer mehr Menschen werden begutachtet werden müssen. „Wichtig ist, dass das Erstgespräch immer in einem persönlichen Treffen stattfindet. Nicht über ein unverbindliches Telefonat. Das darf auf keinen Fall zum Normalfall werden!“, mahnt Peters. 

Die Hamburger SoVD Vorständin weist angesichts der bevorstehenden Pflegereform ausdrücklich darauf hin, dass man in Hamburg weiterhin bei der Erstbegutachtung das Recht auf einen persönlichen Besuch in den eigenen vier Wänden hat: „Das sollte man auf jeden Fall wahrnehmen. Nur vor Ort erhalten die Prüfer:innen des MD ein klares Bild der aktuellen Lebensverhältnisse. Außerdem kann man im Gespräch direkt die Fragen klären, die für die Pflegegradzuerkennung wichtig sind.“

Immer mehr Senior:innen kämen in die Sozialrechtsberatung des SoVD in Hamburg und ließen sich zu ihrem Widerspruchsrecht beraten: „Für Angehörige und Betroffene ist es sehr frustrierend, wenn der tatsächliche Pflegebedarf nicht anerkannt wird. Besonders problematisch ist, wenn diese überaus wichtige Erstbegutachtung auf Basis eines Telefongesprächs erfolgt ist, oder - noch problematischer - der Bedarf nach Aktenlage festgestellt wurde“, so Peters. 

Die genaue Einschätzung des Pflegegrads sei für die Betroffenen entscheidend: „In Hamburg werden rund drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Die darauf angepassten Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen aber nicht nur Pflegebedürftige selbst, sondern entlasten genauso die Angehörigen bei ihren Aufgaben.“

2025 hat der MD Nord in Hamburg und Schleswig-Holstein 195.000 pflegefachliche Gutachten und Stellungnahmen bearbeitet. Darunter waren 26.431 Erstgutachten aus Hamburg – rund ein Drittel davon (8562) entfiel auf telefonische Begutachtungen. 

 

Der SoVD Hamburg (Sozialverband Deutschland, SoVD-Landesverband Hamburg e.V.) ist ein gemeinnütziger Verein, in dem rund 28.000 Mitglieder organisiert sind. Damit ist der SoVD die größte sozialpolitische Interessenvertretung in der Hansestadt. Seine Mitglieder berät der SoVD sozialrechtlich zu Fragen rund um die Themen Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung. In Widerspruchs- und Klageverfahren übernimmt er ihre sozialrechtliche Vertretung.

Presse-Material

 

Kontakt
Susanne Rahlf
Pressesprecherin SoVD Hamburg
Telefon: 0151 44545693
E-Mail: presse@sovd-hh.de

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