der Medizinische Dienst (MD) hat im Jahr 2025 so viele Pflegebedürftige begutachtet, wie noch nie. In Hamburg wurden 26.431 Erstgutachten aufgesetzt: „Leider fand die Prüfung bei einem Drittel der Betroffenen per Telefon statt – das wird dem Bedarf aber oft nicht ausreichend gerecht. Die Erstbegutachtung muss grundsätzlich immer persönlich stattfinden! Menschen mit Pflegebedarf haben darauf sogar einen Anspruch!“, sagt Dr. Sally Peters, Vorständin Sozialverband SoVD in Hamburg.
Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge werden im Jahr 2055 mehr als 130.000 Hamburger:innen pflegebedürftig sein. Für den MD, der im Auftrag der Pflegekassen den Pflegeaufwand einordnet, heißt das: Immer mehr Menschen werden begutachtet werden müssen. „Wichtig ist, dass das Erstgespräch immer in einem persönlichen Treffen stattfindet. Nicht über ein unverbindliches Telefonat. Das darf auf keinen Fall zum Normalfall werden!“, mahnt Peters.
Die Hamburger SoVD Vorständin weist angesichts der bevorstehenden Pflegereform ausdrücklich darauf hin, dass man in Hamburg weiterhin bei der Erstbegutachtung das Recht auf einen persönlichen Besuch in den eigenen vier Wänden hat: „Das sollte man auf jeden Fall wahrnehmen. Nur vor Ort erhalten die Prüfer:innen des MD ein klares Bild der aktuellen Lebensverhältnisse. Außerdem kann man im Gespräch direkt die Fragen klären, die für die Pflegegradzuerkennung wichtig sind.“
Immer mehr Senior:innen kämen in die Sozialrechtsberatung des SoVD in Hamburg und ließen sich zu ihrem Widerspruchsrecht beraten: „Für Angehörige und Betroffene ist es sehr frustrierend, wenn der tatsächliche Pflegebedarf nicht anerkannt wird. Besonders problematisch ist, wenn diese überaus wichtige Erstbegutachtung auf Basis eines Telefongesprächs erfolgt ist, oder - noch problematischer - der Bedarf nach Aktenlage festgestellt wurde“, so Peters.
Die genaue Einschätzung des Pflegegrads sei für die Betroffenen entscheidend: „In Hamburg werden rund drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Die darauf angepassten Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen aber nicht nur Pflegebedürftige selbst, sondern entlasten genauso die Angehörigen bei ihren Aufgaben.“
