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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Abgesichert für den Ernstfall

Eine Studie des Uni-Klinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigt: 39,8 Prozent der Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der Patientenverfügungen sind wegen fehlerhafter Angaben schwer interpretierbar. Hier hilft der SoVD Hamburg: 

Unsere Fachjurist*innen helfen rund um alle Formalitäten, beraten und setzen rechtsgültige Dokumente für Sie auf. So sind Ihre individuellen Entscheidungen rundum wasserdicht. [Mehr]

Wie will ich behandelt werden, wenn ich ins Krankenhaus muss? Sollen wirklich alle Maßnahmen ergriffen werden, um das eigene Leben zu retten? Diese Fragen kann jede*r für sich selbst entscheiden und festlegen. Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinische und pflegerische Behandlung der einzelne möchte. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, dass sich Kinder, Partner oder bevollmächtigte Personen im Fall der Fälle insbesondere um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern sollen.

„Das A und O ist, dass die Dokumente rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen nicht aus“, sagt SoVD-Landeschef Klaus Wicher. Er rät: „Man sollte nicht erst im Alter über die gewünschte ärztliche und pflegerische Versorgung nachdenken. Corona hat deutlich gezeigt, dass es auch für jüngere Menschen enorm wichtig sein kann, diese Dinge geregelt zu haben. Eine Patientenverfügung legt nämlich fest, ob man mit Behandlungen wie der künstlichen Beatmung und Ernährung oder auch mit der Wiederbelebung einverstanden ist.“ In einer Vorsorgevollmacht wird zusätzlich festgelegt, wer die persönlichen Belange entscheiden und kontrollieren soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. So wie die Patientenverfügung ist auch die Vorsorgevollmacht erst im unterschriebenen Original rechtssicher.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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