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Zu viele Rezepte? Zu­zahlungs­be­freiung hilft weiter

Auf dem Bild sieht man zwei Personen in einem medizinischen Umfeld. Eine Person trägt einen weißen Arztkittel und ein Stethoskop um den Hals. Sie hält eine Broschüre in der Hand und erklärt etwas der anderen Person, die aufmerksam zuhört. Die zweite Person hat graue Haare und trägt eine hellblaue Jacke. Im Hintergrund sind unscharfe medizinische Poster und Pflanzen zu sehen.

Der Winter steht vor der Tür: Hustensaft, Schnupfenspray oder Vitamine gibt es in der Apotheke – und müssen schon jetzt komplett selbst bezahlt werden. Anders bei Medikamenten, die verschreibungspflichtig und „auf Rezept“ ausgegeben werden. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Kosten. Zwischen fünf und zehn Euro müssen Patient:innen pro Rezept selbst tragen. Bei langer oder chronischer Krankheit summiert sich das übers Jahr. Wer übermäßig belastet ist, kann die Zuzahlungsbefreiung beantragen. 

Vor allem bei chronischen Krankheiten ist abzusehen, dass die nötigen Medikamente ganz regelmäßig beim behandelnden Arzt oder Ärztin angefordert werden müssen. Wird die finanzielle Belastung für Leistungen wie Medikamente, Krankengymnastik oder auch Krankenhausbehandlung zu hoch, können Betroffene bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. 

Dazu wird zunächst ermittelt, ob die finanzielle Belastungsgrenze im Haushalt erreicht ist. Ausgangspunkt ist das Bruttojahreseinkommen. Müssen Betroffene mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens des Haushalts ausgeben, kann die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent des Haushaltbruttoeinkommens. 

Für Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung ist der Regelsatz Grundlage der Berechnung. Für sie sind die Zuzahlungen „gedeckelt“: Erwachsene zahlen maximal 135,12 Euro pro Jahr für ihre Rezepte, chronisch Kranke müssen maximal 67,56 im Jahr dafür ausgeben. Bei allen weiteren Ausgaben greift dann die Zuzahlungsbefreiung, die bei der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Gut zu wissen:

  • Notieren Sie auf allen eingereichten Zahlungsquittungen Ihre persönlichen Daten.
  • Zuzahlungen während eines Krankenhausaufenthalts müssen extra belegt werden, beispielsweise durch einen Kontoauszug.
  • Belegen Sie Ihre Einkommenssituation durch Nachweise zu Ihrem Einkommen, Ihrer Rente, die Zahlungen zu Bürgergeld oder Grundsicherung.
  • Belegen Sie Ihre chronische Erkrankung durch einen schriftlichen Nachweis Ihres Arztes.
  • Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. Dabei ist es möglich, bis zu vier Jahre rückwirkend die Befreiung geltend zu machen.
  • Ist die Befreiung genehmigt, erhalten Sie einen Ausweis, der für das laufende Kalenderjahr gilt.
SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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