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Wohnungsmarkt in Hamburg: Kappungsgrenze auch für Indexmieten!

Die Preise steigen unaufhaltsam, auch Wohnen und Mieten wird teurer werden. Besonders schmerzhaft trifft es Bürger:innen, die im Mietvertag eine Indexmiete vereinbart haben. Nach Jahren moderater Anstiege steigen sie jetzt parallel zur Inflation, 70.000 Hamburger Haushalte sind betroffen. „Indexmieten machen Wohnraum gerade jetzt extrem teurer, darauf haben wir bereits im Juni Hingewiesen. Wir unterstützen deshalb den aktuellen Vorstoß der Politik, auch Mieterhöhungen bei Indexmieten zu deckeln. Hier muss Hamburg im Bund Flagge zeigen.“, so Klaus Wicher, Hamburger SoVD-Landesvorsitzender. 

Angesichts einer Inflationsrate von über acht Prozent trifft ein Indexmietvertrag Mieter:innen doppelt: Neben den Heizkosten steigt die Miete automatisch – parallel zu Preisen für Lebensmittel, Treibstoff oder Dienstleistungen wie Taxifahrten. Wicher warnt vor einem Automatismus, dem die Betroffenen jetzt ausgeliefert werden könnten: „Wir brauchen wie bei freien Mietverhältnissen auch bei Index- und Staffelmieten eine Kappungsgrenze, damit Wohnen in Hamburg nicht unaufhaltsam teurer wird“. Wicher verweist auf den von Expert:innen erwarteten Anstieg der Lebenshaltungskosten in zweistelliger Höhe. „Der treibt Indexmieten massiv an. Dem kann man wenig entgegensetzen, denn bei Wohnen und Essen können die meisten nicht mehr viel sparen“.

Während sich eine „freie“ Miete in der Regel an der durchschnittlichen Höhe des Mietzinses oder – bei fehlendem Mietspiegel – an Kosten für vergleichbaren Wohnraum im Ortsumfeld orientieren muss, setzt die Indexmiete parallel zur Inflation stetig zu. Etwa die Hälfte der Mietneuverträge, so Mietervereine, flexibilisieren bereits die Miete – und folgen der Inflation. Und die steigt. Wicher: „Vermieter:in braucht keine Erlaubnis, um im Rahmen eine Indexmiete die Miete anzuheben. Sie muss allerdings schriftlich mitgeteilt werden. Ein schwacher Trost: Die Miete darf nur alle 12 Monate erhöht werden. Ging die Miete erst vor kurzem nach oben, ist bei erneuter Erhöhung aber Einspruch möglich.“

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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