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Wohngeld: SoVD Hamburg fordert vorläufige Bescheide und Auszahlung

Auch wenn die Online-Beantragung Anlaufprobleme hatte, könne die Digitalisierung Wohn­geldverfahren beschleunigen. Dennoch befürchtet Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozi­al­verband Deutschland (SoVD) in Hamburg, dass es bei den Erstanträgen lange dauert bis zur Überweisung. Er appelliert: „Eine erste Prüfung kann zunächst reichen. Dank Abschlags­zahlungen oder vorläufiger Bewilli­gun­gen können und müssen Menschen früher zu ihrem Recht und Geld kommen – das mindert drängende Probleme!“

Die laut Bundesregierung „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“ soll mehr Haushalte entlasten. In Hamburg freuen sich Menschen in etwa 37.500 Haushalten (ca. 25.000 mehr als zuvor). Die etwa 12.000 alten Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen, müssen nichts machen. Sie bekommen den Bescheid zu neuen Bedingungen. Neuanträge gehen an die zentrale Wohngeldstelle, die personell weiter aufgestockt werden soll. Derzeitige Bearbeitungszeit: 10 Wochen. Wicher fragt: „Wann kommt die Reform bei den Bürger:innen an?“ 

Bis vor kurzem konnte ein Wohngeld-Antrag online nur aufgerufen und am Monitor ausgefüllt werden. Ans Amt musste er dann als Mail oder per Post gehen. Ab Mitte Januar war das gesamte Verfahren digitalisiert. Wicher: „Wenn es online fixer geht, ist das gut. Offenbar reichte aber die Zeit zur digitalen Vorbereitung nicht, auch wenn es sicher nur Anlauf-schwierigkeiten sind, dass das System zwischenzeitlich ausfiel.“ Auch müsse man berücksichtigen, dass nicht alle den Antrag online stellen können und das Antragsverfahren nicht überall bekannt ist. Ebenso stelle sich die Frage, warum erst jetzt mit der Digitalisierung begonnen wurde.

Wicher fordert, Verfahren grundsätzlich zu beschleunigen – auch analog – und verweist auf Bürger:innen, die eine „Distanz“ zum Online-Antrag haben. Der SoVD Hamburg votiert dafür, verstärkt vorläufige Bescheide auszustellen, um in dringenden Fällen sofort Geld auszahlen zu können. Der SoVD-Landeschef erinnert an die Worte von Bundesbauministerin Geywitz und mahnt:

„Jeder, der noch im Januar einen Antrag auf Wohngeld stellt und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld. Die Menschen stellen den Antrag, weil sie das Geld jetzt dringend benötigen. Bei langen Wartezeiten, auf die wir uns einstellen müssen, fehlt ihnen das Geld für das Notwendigste und zum Leben.“ Sein Rat: „Man kann auch einen formlosen Antrag stellen, um noch im Januar das Verfahren auf den Weg zu bringen. Vordrucke gibt´s beim SoVD! “

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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