Mindestlohn
Stellungnahme des SoVD zu den Auswirkungen des seit Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns
Der SoVD bewertet die Auswirkungen des seit Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland als positiv.
Die strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt führten in der Vergangenheit zu einem Rückgang des sog. Normalarbeitsverhältnisses, der von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors begleitet wurde. Sowohl Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als auch die des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) weisen hier einen kontinuierlichen Anstieg nach. Letzteres präsentierte Zahlen für das Jahr 2013 und kam zu dem Schluss, dass der Niedriglohnsektor seit 1995 immer mehr Raum greift. Waren 1995 noch 18,7 Prozent der abhängig Beschäftigten im Bereich der niedrigen Löhne angesiedelt, so waren es im Jahr 2013 bereits 24,3 Prozent.
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Problematik abgemildert worden: Die Entgelt- und Lebenssituation vieler Menschen hat sich verbessert. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung von Dezember 2015 sind die Einkommen in vielen Branchen außerordentlich gut gestiegen, Minijobs wurden durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgelöst. Auch die Beschäftigung insgesamt ist gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Oktober 2015 713.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr als im Vorjahr.
Damit konnten erfolgreich der ausufernde Niedrigstlohnsektor eingedämmt und Einkommensarmut zumindest abgemildert werden.
Dennoch kann die konkrete Ausgestaltung der derzeit geltenden Regelung nur ein erster Schritt sein. Die heute geltende Lohnuntergrenze verhindert grundsätzlich zwar Niedrigstlöhne von derzeit 8,50 Euro, eine effektive Zurückdrängung von Armut - sowohl bei Vollbeschäftigung als auch im Alter - ist damit jedoch noch nicht erreicht. Auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke räumte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein, dass eine beschäftigte Person 45 Jahre lang mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden mindestens 11,50 Euro (statt aktuell 8,50 Euro) verdienen müsste, um im Alter eine Rente zu bekommen, welche über der aktuellen Grundsicherungsschwelle (2015) von 769 Euro liegt.
Mit Einführung des Mindestlohns wurden zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Insbesondere die Ausnahme in der Anwendbarkeit des Mindestlohns für ehemals Langzeitarbeitslose, die erst nach sechs Beschäftigungsmonaten einen Anspruch auf Mindestlohn erlangen, ist für den SoVD nicht hinnehmbar. Auch die zusätzliche befristete Absenkung für Zeitungszustellerinnen und -zusteller und die Ausweitung der Sozialversicherungsfreiheit für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter kritisiert der SoVD.
Fazit: Die Einführung des Mindestlohns ist zwar ein wichtiger, aber auch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Deshalb ist auch die fortwährende Erhöhung von zentraler Bedeutung; der SoVD fordert, dass der Mindestlohn nicht in Zweijahresschritten angehoben wird, sondern jährlich. Denn nur höhere Löhne können die Menschen davor bewahren, im Alter in die Armutsfalle zu geraten. Darüber hinaus muss der Mindestlohn für sämtliche Arbeitsverhältnisse gelten! Sämtliche Bestrebungen, den Mindestlohn für Flüchtlinge auszusetzen oder abzusenken lehnt der SoVD entschieden ab.
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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