Koalitionsvertrag
Stellungnahme des SoVD zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode
„Deutschlands Zukunft gestalten“
I. Grundsätzliche Bewertung
In der Präambel des Koalitionsvertrages bekennen sich CDU, CSU und SPD zur sozialen Marktwirtschaft als einen wesentlichen Teil unserer freiheitlichen, offenen und solidarischen Gesellschaft. Der SoVD begrüßt dieses Bekenntnis. Denn die gute wirtschaftliche Entwicklung, der erhebliche Rückgang der Arbeitslosigkeit und die Überschüsse in der Sozialversicherung dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die soziale Spaltung in unserem Land in den zurückliegenden Jahren weiter vorangeschritten ist. Der Koalitionsvertrag beinhaltet daher zu Recht zahlreiche sozial- und frauenpolitische Verbesserungen. Das verdient aus Sicht des SoVD große Anerkennung und Unterstützung. Die teilweise vorgetragene Kritik, die Koalition betreibe damit eine Politik auf Kosten der Generationengerechtigkeit, hält der SoVD für verfehlt und nicht sachgerecht. Denn die Verteilungskonflikte, deren Schlichtung zentrale Aufgabe jeder Bundesregierung ist, verlaufen nicht zwischen den Generationen, sondern vielmehr zwischen Arm und Reich. Andererseits sieht der SoVD mit Sorge, dass der Koalitionsvertrag zahlreiche der angekündigten sozial- und frauenpolitischen Verbesserungen unter einen Finanzierungsvorbehalt stellt.
Die Stärkung der sozialen Marktwirtschaft und einer solidarischen Gesellschaft erfordert, die finanzielle Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen sowie der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Deshalb begrüßt der SoVD, dass sich die Koalitionsparteien die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zum Ziel gemacht haben. Die Finanztransaktionssteuer ist ein zentrales Instrument für mehr Verteilungsgerechtigkeit und für eine angemessene Beteiligung der Verursacher an den Kosten der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Herstellung von Verteilungs- und Steuergerechtigkeit erfordert aber darüber hinaus weitere Maßnahmen, insbesondere die Einführung einer Vermögenssteuer sowie eine stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen und hohen Erbschaften. Auch wenn die hiermit verbundenen Steuererhöhungen nicht ungeteilte Unterstützung finden, müssen sich die Koalitionsparteien aus Sicht des SoVD dieser Herausforderung stellen und die damit verbundene Chance für mehr Verteilungs- und Steuergerechtigkeit nutzen. Denn keine andere Regierungskoalition verfügt aktuell über eine so breite Legitimation in der Wählerschaft wie die große Koalition.
Auch die mit dem Fiskalpakt verbundenen strengen haushalterischen Vorgaben machen eine Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand erforderlich. Anstatt Verbesserungen auf der Einnahmeseite in den Vordergrund zu stellen, wird die Umsetzung des Fiskalpaktes durch eine strenge Spar- und Kürzungspolitik auf der Ausgabenseite bestimmt. Dass dies massive soziale Verwerfungen mit sich bringt und in der Folge auch den sozialen Frieden gefährden kann, zeigt sich in einigen EU-Mitgliedsländern, wie beispielsweise Griechenland, Spanien oder Portugal. Eine reine ausgabenorientierte Kürzungspolitik ist mit dem Bekenntnis der Koalitionsparteien zur sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar und würde die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und der öffentlichen Daseinsvorsorge massiv bedrohen. Auch dürfen zentrale sozialpolitische Projekte der Koalitionsparteien, wie beispielsweise die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, nicht länger unter dem Dogma eines finanzpolitischen Einsparpotentials diskutiert und vorangetrieben werden.
Neben einer Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand bedarf es einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Armut. Der Koalitionsvertrag beinhaltet zahlreiche gute Ansätze, wie beispielsweise die angekündigte Aufwertung und stärkere Nutzung des Programms "Soziale Stadt", die Absicherung eines guten und bezahlbaren Wohnens und die umfassende Umsetzung der europäischen Initiativen zum Girokonto für jedermann. Diese und die zahlreichen weiteren guten Vorschläge im Koalitionsvertrag müssen in eine Gesamtstrategie gegen Armut und für mehr Verteilungsgerechtigkeit eingebettet werden. Nur so lässt sich das Ziel der großen Koalition verwirklichen, dass alle Menschen in Deutschland ein gutes Leben führen können und unser Land weiter vorankommt.
II. Zu den einzelnen Politikbereichen
1. Arbeitsmarktpolitik
Zur Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik beabsichtigt die große Koalition die Erhöhung des Eingliederungstitels um 1,4 Mrd. Euro. Der SoVD begrüßt die Anhebung der Mittel zur Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ausdrücklich, hält diese in der Höhe jedoch für unzureichend. Schließlich wurden in den letzten Jahren mit den Sparpaketen enorme Leistungskürzungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit beschlossen und vorgenommen. Allein das Sparpaket aus dem Jahr 2010 beinhaltete Kürzungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 16 Mrd. Euro. Die Erhöhung des Eingliederungstitels kann die Kürzungen bei weitem nicht kompensieren.
Ausdrücklich begrüßt der SoVD die Entscheidung der Koalitionäre, die Eingliederung von geringqualifizierten und langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. So ist z. B. ein Bundesprogramm aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) für Langzeitarbeitslose geplant. Die Integration dieses Personenkreises in den ersten Arbeitsmarkt und die Gewinnung von Arbeitgebern für die Einstellung von arbeitsmarktfernen Menschen hält der SoVD für einen wichtigen Schritt. Darüber hinaus ist die Implementierung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarkts mit sinnvoller Beschäftigung, langfristigen Perspektiven und einer professionellen Begleitung für die Betroffenen eine weitere notwendige Maßnahme, die der Koalitionsvertrag leider nicht vorsieht. Ferner trifft er keine Aussagen dazu, dass Eingliederungsleistungen in den letzten Jahren zunehmend privatisiert wurden. Da dies insbesondere zu einer Benachteiligung der bildungsfernen, schwer vermittelbaren Personengruppen führt, müssen Maßnahmen zur Privatisierung von Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktpolitik wieder zurückgefahren werden.
Mit der flächendeckenden Einrichtung von so genannten Jugendberufsagenturen planen die Koalitionäre, die Betreuung junger Menschen unter 25 Jahrenzu verbessern, indem bereits vorhandene Angebote stärker miteinander verzahnt und koordiniert werden sollen. Dieses Vorhaben wird ein wichtiger Schritt sein, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg ins Berufsleben besser zu unterstützen. Der SoVD hält es für unbedingt erforderlich, dabei in besonderem Maß auf die Belange von Jugendlichen mit Behinderung einzugehen. Denn für diesen Personenkreis ist es erheblich schwerer, einen Einstieg ins Berufsleben zu finden als für Jugendliche ohne Behinderung. Auch das Förderinstrumentarium des SGB IX ist von den Jugendberufsagenturen besonders zu berücksichtigen.
Die Koalitionspartner planen, im Falle einer Wirtschaftskrise das Instrument der er-leichterten Kurzarbeit zu reaktivieren. Der SoVD wertet dies als sehr positiv. Denn die Sonderregelungen zur Gewährung von Kurzarbeit haben 2009 und 2010 entschieden dazu beigetragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Da im Koalitionsvertrag keinerlei Vorschläge zur Finanzierung der Kurzarbeit gemacht werden, muss eine ausreichende Finanzierung sichergestellt sein.
Durchaus enttäuschend sind die Aussagen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das im Vertrag genannte Vorhaben, die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schneller und effizienter zu gestalten, ist zwar durchaus zu begrüßen. Es gibt jedoch zahlreiche verbesserungsbedürftige Regelungen im Grundsicherungsrecht, von denen keine im Koalitionsvertrag angesprochen wird. Die Koalitionspartner treffen weder Aussagen zur Regelsatzhöhe ? zu der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind ?, noch zur Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten, zu den Sanktionsregelungen und zur Organisation von Jobcentern. Der SoVD plädiert eindringlich dafür, diese Legislaturperiode für eine Reform des gesamten Systems von Alg I und Alg II zu nutzen: Die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung muss wieder zum prioritären Sicherungsinstrument bei Arbeitslosigkeit werden. Und das von vielen Betroffenen als menschenunwürdig empfundene Hartz IV-System ist umzugestalten in ein Fürsorgesystem, das die Menschen wirksam unterstützt, der Armutsfalle von Hartz IV zu entkommen.
Als positiv bewertet der SoVD die vorgesehene Erweiterung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf sämtliche Tarifverträge, die ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Niedriglohnsektors sein wird. Auch die geplante Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde spätestens zum 1. Januar 2015 wird die Entgelt- und Lebenssituation vieler Menschen verbessern. Bis 2017 soll es jedoch Ausnahmen geben, so z. B. wenn noch Tarifverträge gelten, die einen Mindestlohn von weniger als 8,50 Euro festschreiben. Auch das Einfrieren des Mindestlohns auf den Betrag von 8,50 Euro bis zum Jahr 2018 hält der SoVD nicht für angebracht. Der Mindestlohn muss bereits ab dem Jahr 2016 jährlich angepasst werden. Ferner sind unbedingt wirksame Mechanismen zu entwickeln, die überwachen, dass der Mindestlohn in der Praxis tatsächlich auch gezahlt wird.
Die Koalitionspartner beabsichtigen ferner eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist eine Möglichkeit, um Tarifverträge nicht nur zwischen den Tarifparteien, sondern in der gesamten Branche gelten zu lassen. Künftig soll dies möglich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse für eine allgemeine verbindliche Geltung des Tarifvertrages vorliegt. Damit werden die tariflichen Regelungen für eine viel größere Zahl der Beschäftigten als bisher gültig; diese fallen damit auch unter den Schutz tariflicher Mindeststandards.
Die Koalitionspartner beabsichtigen, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern. Dies soll durch eine verbesserte Kontrolle geschehen, die Betriebsräte sollen ein Unterrichtungsrecht erhalten. Der SoVD begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Da die Kontrolle und Prüfung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit liegt, muss dort die finanzielle und personelle Ausstattung ausreichend und gesichert sein, um die geplante Regelung auch tatsächlich umzusetzen.
Für den Bereich Leiharbeit sieht der Koalitionsvertrag einige Einschränkungen vor: Die Überlassungsdauer in der Leiharbeit soll auf 18 Monate begrenzt werden. Des Weiteren sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte erhalten. Zudem soll Leiharbeit künftig nur noch bei vorübergehenden Personalengpässen möglich sein. Diese Vorhaben werden die Situation der zahlreichen in der Leiharbeit Beschäftigten wesentlich verbessern.
Leider trifft der Koalitionsvertrag keinerlei Aussage dazu, wie die Bundesregierung künftig mit der ausufernden Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse und Praktika umgehen wird. Mittlerweile erfolgt eine große Zahl aller Neueinstellungen nur noch über Praktika und befristete Arbeit. Betroffen sind insbesondere junge Menschen. Ihnen wird verwehrt, eine Berufs- und Lebensperspektive zu planen. Hier sind dringend Lösungen gefragt. Auch die im Koalitionsvertrag fixierten Vorhaben hinsichtlich der Minijobs sind völlig unzureichend und werden dem Problem nicht gerecht. Hierzu und zum Vorhaben zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts siehe unter II.7.
2. Rentenpolitik
Wie im Koalitionsvertrag zu Recht ausgeführt wird, ist es eine zentrale Aufgabe der Rentenpolitik, die Lastenverteilung in der Alterssicherung immer wieder neu auszubalancieren. Dies hat nicht nur zwischen den Generationen, sondern auch zwischen Rentenbeziehenden, Beitragszahlenden und dem Bund zu erfolgen. Heute ist festzustellen, dass eine ausgewogene Balance nicht mehr gegeben ist: Während das Beitragssatzziel in den letzten Jahren deutlich übererfüllt und der Bundeszuschuss immer wieder gekürzt wurde, mussten Rentnerinnen und Rentner massive Kaufkraftverluste erleben, die auch die Rentenanwartschaften der heutigen Versicherten erheblich schmälern. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsverbesserungen in der Rente wird der richtige Weg eingeschlagen. Zu bedauern ist aus Sicht des SoVD, dass sich die Koalitionsparteien nicht auf eine Abkehr vom langfristigen Abbau des Rentenniveaus verständigen konnten. Dabei steht schon heute fest, dass die "Lebensstandardsicherung aus drei Säulen" für einen Großteil der Versicherten eine Sackgasse bedeutet und direkt in Altersarmut führt. Für das Ziel der Wiederherstellung einer ausgewogenen Balance ist die Abkehr vom langfristigen Abbau des Rentenniveaus unverzichtbar.
Das Ziel der Koalition, die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu erhöhen, ist sehr zu begrüßen. Denn nach wie vor gehen weniger als ein Drittel der 60- bis 64-Jährigen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Besonders betroffen sind gesundheitlich eingeschränkte, behinderte und gering qualifizierte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier muss vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärker als bisher in den Blick genommen werden. Zu begrüßen ist das Ziel, flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu schaffen. Um den gleitenden Übergang stärker zu fördern, bedarf es eines attraktiven Teilrentenmodells und eines Ausgleichs der finanziellen Einbußen, die mit der Reduzierung der Erwerbstätigkeit beim Lohn und der Rente verbunden sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen die Möglichkeiten flexibler Übergänge nutzen.
Die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren stellt eine erhebliche Leistungsverbesserung für diejenigen Versicherten dar, die die geforderten 45 Beitragsjahre erfüllen. Der Kreis der Versicherten, der von dieser Leistungsverbesserung profitiert, wird allerdings sehr gering sein. Denn zum einen soll die Leistungsverbesserung nicht dauerhaft im Rentenrecht verankert werden. Vielmehr ist geplant, die Altersgrenze sofort wieder schrittweise auf 65 Jahre anzuheben. Eine weitere Hürde stellen die geforderten 45 Beitragsjahre dar, die vor allem Frauen nicht erfüllen werden. Unklar ist zudem, welche rentenrechtlichen Zeiten unter die geforderten 45 Beitragsjahre fallen. Sofern auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden sollen, müsste dies für alle Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit gelten, also auch für Zeiten des Nichtleistungs- bzw. Alg II-Bezugs. Schließlich wirft die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren die Frage der Beitragsgerechtigkeit auf, weil Versicherte mit vergleichbar hohen Beitragsvorleistungen abhängig von der Dauer ihrer Entrichtung unterschiedlich behandelt werden. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht des SoVD Leistungsverbesserungen der Vorzug gegeben werden, von denen alle Versicherten in gleicher Weise profitieren (z. B. Aussetzung der Rente mit 67).
Mit den geplanten Maßnahmen für eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderung werden langjährige Forderungen des SoVD erfüllt. Dies gilt insbesondere für die geplante Anhebung der Zurechnungszeit zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre. Diese Leistungsverbesserung kann sich bei Durchschnittsverdienern in einer um bis zu 40 Euro höheren monatlichen Erwerbsminderungsrente auswirken. Im Hinblick auf das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderung sieht der SoVD zudem die Notwendigkeit, die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Durch die Stabilisierung des Beitragssatzes bei 18,9 Prozent, die ebenfalls einer Forderung des SoVD entspricht, besteht auch ein ausreichender finanzieller Handlungsspielraum. Auch zu begrüßen ist, dass das Reha-Budget bedarfsgerecht ausgestaltet werden soll. Die Anhebung und bedarfsgerechte Ausgestaltung des Reha-Budgets entspricht einer langjährigen Forderung des SoVD. Um eine Unterfinanzierung der Rehabilitation durch die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft zu verhindern, sollte das Reha-Budget künftig durch die Selbstverwaltung festgelegt werden.
Die beabsichtigte Stärkung der privaten und betrieblichen Altersversorgung kann aus Sicht des SoVD mitgetragen werden, solange sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wird. Daher müssen die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung abgeschafft und neue Förderwege für die betriebliche Altersversorgung gefunden werden. Denn die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung wirkt sich in mehrfacher Hinsicht negativ aus. So erwerben die Beschäftigten, die Teile ihres Entgelts sozialabgabenfrei umwandeln, niedrigere Rentenanwartschaften, die durch die betriebliche Altersversorgung zunächst ausgeglichen werden müssen. Ferner führt die Beitragsfreiheit zu einer indirekten Kürzung der Rentenanpassungen und belastet damit alle Rentnerinnen und Rentner und damit auch diejenigen, die über keine betriebliche Altersversorgung verfügen.
Mit einer voraussichtlich im Jahr 2017 einzuführenden solidarischen Lebensleistungsrente will die Koalition erreichen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Hierzu sollen Renten im Rahmen einer ersten Stufe aufgestockt werden, wenn das Alterseinkommen weniger als 30 Entgeltpunkte beträgt sowie mindestens 40 Beitragsjahre (bis 2023: 35 Beitragsjahre) und nach 2023 eine zusätzliche Altersvorsorge vorliegen. Besteht trotz dieser Aufstockung Hilfebedürftigkeit, sollen die Betroffenen im Rahmen einer zweiten Stufe einen Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Vereinbarung weist Parallelen zu den Vorschlägen des SoVD für eine Mindestsicherung in der Alterssicherung auf. Die Maßnahmen müssen allerdings umgehend ? und nicht erst zum Jahr 2017 ? in Angriff genommen werden. Gleichzeitig ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass das Versicherungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Stufe) und das Fürsorgeprinzip der Grundsicherung (zweite Stufe) scharf voneinander getrennt bleiben.
Im System der lohn- und beitragsorientierten Rentenversicherung werden ausreichende Leistungen durch ausreichende Beiträge erreicht. Daher sind der bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn, sachgerechte Beiträge bei Arbeitslosigkeit und Pflege sowie die Einbeziehung von Soloselbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung zentrale Instrumente für mehr soziale Sicherheit bei der Rente. Da höhere Beiträge grundsätzlich nur für die Zukunft wirken, könnten bereits entstandene Lücken geschlossen werden, wenn die vorgeschlagene erste Stufe der solidarischen Lebensleistungsrente entsprechend der Rente nach Mindesteinkommen ausgestaltet wird. Dabei sollte dauerhaft auf das Kriterium der zusätzlichen Altersvorsorge verzichtet werden. Die zweite, bedürftigkeitsgeprüfte Stufe muss wegen ihres Charakters als Fürsorgeleistung außerhalb des Leistungsrechts der Rentenversicherung angesiedelt werden. Hier bietet sich die Einführung eines Zuschlags aus der bedürftigkeitsorientierten Grundsicherung entsprechend dem Rentenfreibetragsmodell des SoVD an. Damit wäre sichergestellt, dass jeder Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze führt. In jedem Fall muss die Bedürftigkeitsprüfung durch die Grundsicherungsämter erfolgen und der Zuschlag aus Steuermitteln finanziert werden.
Weiterhin beabsichtigt die Koalition, die Rentenleistungen für die Kindererziehung (so genannte Mütterrente) bei vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt zu berücksichtigen. Der SoVD fordert schon seit vielen Jahren, die Ungleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten abzubauen, und begrüßt die vorliegende Vereinbarung daher als einen ersten Schritt hin zu einer vollständigen Beseitigung der Ungleichbehandlung. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme müssen auch die Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern in vollem Umfang an das Westniveau angeglichen werden. Schließlich dürfen die Verbesserungen bei der "Mütterrente" nicht aus Beitragsmitteln, sondern müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollumfänglich aus Steuermitteln finanziert werden.
Die Koalition spricht sich zudem für einen Erhalt der eigenständigen Alterssicherungssysteme aus. Für diejenigen Erwerbstätigen, die bislang in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind, beinhaltet der Koalitionsvertrag hingegen keine Festlegungen. Hierbei handelt es sich vor allem um Soloselbständige, deren Anzahl in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist und die ohne obligatorische Alterssicherung einem gesteigerten Armutsrisiko im Alter und bei Erwerbsminderung ausgesetzt sind. Die Erwerbstätigen ohne Alterssicherung müssen daher sofort in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden. Damit wäre gleichzeitig der erste Schritt für eine langfristige Fortentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung getan.
Das Bekenntnis der Koalition für eine vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wird begrüßt. Wie jüngste Berechnungen der PROGNOS AG zeigen, kann der Lohnangleichungs- und damit den Rentenangleichungsprozess vor allem durch einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn vorangetrieben werden. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass sich der Rentenangleichungsprozess in absehbarer Zeit und in spürbaren Schritten vollzieht. Dies kann am besten über den von ver.di entwickelten Angleichungszuschlag im Stufenmodell erreicht werden, dessen Kosten mit der zunehmenden Lohnangleichung zurückgehen. Die stufenweise Angleichung muss umgehend auf den Weg gebracht werden und nicht erst frühestens ab 2017.
3. Soziales Entschädigungsrecht und Selbstverwaltung
Die Koalition plant, die Opferentschädigung neu zu ordnen und insbesondere dem Bereich psychischer Gewalt stärker Rechnung zu tragen. Der SoVD befürwortet die Erstreckung des Opferentschädigungsrechts auf Opfer psychischer Gewalt und damit einhergehenden Leistungsverbesserungen für diesen Personenkreis. Er wird jedoch bei der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung dieser Zielstellung darauf achten, dass die Zusage der Koalition eingehalten wird, dass mit der Gesetzesreform "keine Leistungsverschlechterungen" einhergehen werden.
Zur Stärkung der Selbstverwaltung haben sich die Koalitionsparteien auf eine Modernisierung der Sozialwahlen und die Einführung von Online-Wahlen verständigt. Der SoVD hält diese Vorschläge für zielführend, aber nicht ausreichend, um eine substantielle Stärkung der Selbstverwaltung zu erreichen. Eine Reform der Selbstverwaltung muss auch mit einer Ausweitung ihrer Aufgaben einhergehen. So sollte z. B. die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung und des Reha-Budgets in der Rentenversicherung auf die Selbstverwaltung übertragen werden.
4. Gesundheitspolitik
Die Ausführungen im Koalitionsvertrag zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoßen auf vehemente Ablehnung des SoVD. Schon die Situationsbeschreibung, dass erst 2015 Defizite im Gesundheitsfonds auftreten, verkennt, dass bereits 2014 begonnen wird, die Rücklagen abzuschmelzen. Zudem ist die Festlegung des paritätischen Beitragssatzes auf 14,6 Prozent und die Finanzierung der darüberhinausgehenden Bedarfe durch prozentuale Zusatzbeiträge nichts anderes als die Zementierung der einseitigen Belastungen der Versicherten. Der SoVD begrüßt, dass die Koalitionsparteien die Kopfpauschalen abschaffen wollen, dennoch bleibt es dabei, dass überproportionale Ausgabensteigerungen weiterhin allein von den Versicherten gezahlt werden. Selbst die Abschaffung des Sonderbeitrages von 0,9 Prozentpunkten ist keine Entlastung, da dieser Beitrag in die Zusatzbeiträge fließen wird. Zudem kritisiert der SoVD den Wegfall des Sozialausgleiches bei Zusatzbeiträgen über 2 Prozent des Einkommens, denn dadurch entfällt die bisherige Deckelung der Zusatzbeiträge. Da ab 2017 mit Zusatzbeiträgen in dieser Höhe zu rechnen ist, ist von ständig wachsenden Mehrbelastungen der Versicherten auszugehen.
Schließlich vermisst der SoVD das Bekenntnis zu einem verlässlichen Steuerzuschuss zur Finanzierung so genannter versicherungsfremder Leistungen. Der SoVD spricht sich vehement dagegen aus, den Bundeszuschuss auch weiterhin bei Bedarf zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung zu kürzen. Ein positiver Ansatzpunkt in den Finanzierungsvorschlägen ist die Verbesserung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Der SoVD leitet daraus ab, dass die wissenschaftlich festgestellten Mängel umfassend behoben werden und auch bei den Zusatzbeiträgen ein vollständiger morbiditätsorientierter Ausgleich erfolgt.
Insgesamt kann das Finanzierungskonzept aber nicht überzeugen. Der SoVD hat in seinen Anforderungen an eine Bürgerversicherung Maßnahmen beschrieben, die eine verlässliche und gerechte Finanzierung sicherstellen. Dazu gehören die Schaffung eines einheitlichen Versicherungssystems, die Abschaffung einseitiger Belastungen der Versicherten, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch eine Einbeziehung weiterer Einkommensarten und auch höhere Einkommen. Die Bürgerversicherung ist eine bessere Alternative zu den Vorhaben der Koalition, zumal die Private Krankenversicherung (PKV) in besonderer Weise durch steigende Beiträge betroffen ist.
Dagegen begrüßt der SoVD grundsätzlich, dass CDU, CSU und SPD die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung auch in strukturschwachen Regionen in den Fokus rücken. Allerdings beschränken sich die Vorhaben nur auf die Bekämpfung der Folgen. Die Ursachen, das Fehlen einer kleinräumigen Planung, die Berücksichtigung von Kriterien wie Alter, Geschlecht und Morbidität oder des tatsächlichen Versorgungsumfangs sowie die Forderung des SoVD nach einer integrierten ambulanten und stationären Versorgungsplanung, müssen in der jetzigen Legislaturperiode gesetzgeberisch beseitigt werden. Nur eine veränderte Planung bietet die Grundlage für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Dazu gehört für den SoVD auch die Verpflichtung zum Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Gebieten. Im Übrigen sind aber die Maßnahmen zur Stärkung der Hausärztinnen und Hausärzte richtig. Der angekündigte "Masterplan Medizinstudium 2020" muss schnell umgesetzt werden und dafür Sorge tragen, dass mehr Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner ausgebildet werden, dass bei Studienbeginn Anreize für eine solche Ausbildung bestehen und dass sich die Zulassungskriterien auch an sozialen Kompetenzen ausrichten. Zur Stärkung gehört darüber hinaus das Bekenntnis zur hausarztzentrierten Versorgung, welches wir unterstützen. Daneben muss aber die Spreizung der Vergütung zwischen den Arztgruppen abgebaut werden.
Vergütung und Planung spielen auch bei den Wartezeiten auf Termine eine wichtige Rolle. Ein Wartezeitenmanagement kann dann nicht helfen, wenn zu wenig Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind. Zudem muss die Erreichbarkeit der Praxen für mobilitätseingeschränkte Personen beachtet werden. Wartezeiten könnten im Übrigen durch eine einheitliche Vergütung der Ärztinnen und Ärzte minimiert werden.
Bei anderen Maßnahmen, wie der Verbesserung von Möglichkeiten der Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen müssen die Koalitionsparteien für eine zeitnahe Umsetzung bereits bestehender Regelungen sorgen. Denn diese Möglichkeiten existieren schon, sie müssen in die Regelversorgung (Substitutionen) überführt bzw. massiv entbürokratisiert werden (Delegation).
Der SoVD begrüßt das klare Bekenntnis der Koalitionsparteien zur Geburtshilfe und zum Beruf der Hebammen. Neben der Gewährleistung einer angemessenen Vergütung muss darüber nachgedacht werden, wie ein bezahlbarer Versicherungsschutz gewährleistet wird.
Hinsichtlich der geplanten Stärkung der Selektivverträge mahnt der SoVD an, dass Versorgungsformen, mit positiven patientenrelevanten Ergebnissen, zwingend in die Regelversorgung überführt werden müssen. Die Verträge müssen transparenter sein, damit Patientinnen und Patienten über alle wichtigen Aspekte informiert sind.
Bei strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) wäre es wichtig, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, indem alle Qualitätsberichte veröffentlicht werden und ein Vergleich zwischen DMP und Nicht-DMP regelhaft durchgeführt wird. Nur dadurch ließe sich überhaupt bestimmen, ob DMPs wirklich Patientinnen und Patienten nutzen, erst danach sind neue DMPs zu erarbeiten.
Der SoVD begrüßt, dass unsere Forderung, Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen, von den Koalitionsparteien aufgegriffen wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Regelungen für alle Leistungserbringer gleichermaßen gelten.
Die Koalitionspartner wollen in der kommenden Legislaturperiode im Bereich der stationären Versorgung vor allem die Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt der Gesetzgebung rücken. Dazu ist geplant, Qualität zu einem Planungskriterium zu machen, wie es der SoVD seit langem fordert. Es ist auch richtig, in den Qualitätsberichten die Hygiene besser abzubilden (dabei müssen bundeseinheitliche personelle Mindestvorgaben gelten). Genauso ist es positiv, die sektorübergreifende und patientenorientierte Qualitätssicherung, dauerhaft durch ein Institut durchführen zu lassen. Ob dieses Institut zugleich für die verständliche Aufarbeitung zuständig sein sollte, ist zweifelhaft. Die verständliche Aufarbeitung muss zudem unter Einbezug von Patientenorganisationen erfolgen. Wie vom SoVD angeregt, wollen die Koalitionspartner die Möglichkeiten schaffen, Zu- und Abschläge bei der Vergütung von der Qualität abhängig zu machen. Im Endeffekt muss es darum gehen, schlechte Qualität generell aus der Versorgung auszuschließen, zum Beispiel durch Verlust des Versorgungsauftrags.
Weiterhin planen die Koalitionsparteien, die Vergütung (DRGs) zu reformieren. Der SoVD begrüßt, dass die Kalkulationsgrundlagen repräsentativer werden sollen und Personalkosten adäquat abbilden. Das kann dazu beitragen, die Situation der Pflegeberufe zu verbessern und implizit Mindeststandards festzulegen. In diesem Zusammenhang begrüßt es der SoVD, dass die Vergütung der psychiatrischen Versorgung noch einmal auf den Prüfstand kommt. Zu den weiteren notwendigen Reformschritten soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Der SoVD erkennt an, dass dies notwendig ist, wenn es um die Frage der Sicherstellung der Investitionsfinanzierung der Länder geht. Es muss aber auch geprüft werden, ob die Krankenhausplanung an Raumordnungsregionen anzulehnen ist. Die zu erarbeitenden Vorschläge müssen auf jeden Fall schnell umgesetzt werden.
Des Weiteren beabsichtigen die Koalitionsparteien das auch vom SoVD thematisierte Problem des mangelnden Entlassungsmanagments durch eine Koordinierung der Krankenkassen endlich zu beheben. Aus Sicht des SoVD würde es aber genügen, wenn der bestehende gesetzliche Auftrag der Krankenhäuser realisiert würde.
Die Partner des Koalitionsvertrages beabsichtigen, die Rabatte für Arzneimittelpreise weiterzuführen und die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes bei Arzneimitteln auszusetzen. Zwar ist es richtig, die Rabatte fortzuführen, dem darf aber nicht die Nutzenbewertung zum Opfer fallen. Denn mit ihr wird geprüft, ob Patientinnen und Patienten Medikamente Nutzen oder Schaden bringen. Dieses Element ist für den SoVD unerlässlich. Weiterhin sollen Nutzen- und Sicherheitsstudien des G-BA nach zwei Jahren abgeschlossen sein. Der SoVD begrüßt es, die Verfahren zeitlich straffen zu wollen. Allerdings ist sehr fraglich, ob hochwertige Ergebnisse stets nach zwei Jahren vorliegen können. Daneben fällt auf, dass Aussagen zur Stärkung des Patientennutzens bei Medizinprodukten fehlen. Auf europäischer Ebene müssen die Koalitionsparteien dafür sorgen, dass neue Produkte nur bei nachgewiesenem Nutzen und nach Prüfung in den Verkehr kommen.
Der SoVD begrüßt, dass die Koalitionsparteien beabsichtigen, ein lebenswelt-orientiertes Präventionsgesetz zu verabschieden. Es ist wichtig, dabei weitere Akteure, wie Kommunen und die Private Krankenversicherung, einzubeziehen. Zudem muss eine klare Prozessbeschreibung erfolgen, wie Präventionsziele unter Beteiligung der betroffenen Personengruppen festgelegt werden. Der SoVD begrüßt auch die Maßnahmen, die die Patientenzentrierung fördern, wie z. B. die geschlechtsspezifische Versorgung und die Verankerung des Rechts auf Zweitmeinung. Eine umfassende Verbesserung der Position der Patientinnen und Patienten kann allerdings nur durch den Ausbau des Patientenrechtegesetzes erfolgen.
Zusammenfassend begrüßt der SoVD die Abschaffung der Kopfpauschalen, vermisst jedoch Schritte hin zu einer gerechteren Finanzierung der GKV. Bei den Versorgungsstrukturen ist leider festzustellen, dass sich die Koalitionsparteien nur den Folgen nicht bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen widmen, die Ursachen dabei aber nicht thematisiert werden. Der SoVD hat umfassende Anforderungen sowohl an eine gerechte Finanzierung als auch an die Gestaltung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen der GKV vorgelegt, die Lösungen aufzuzeigen und gesetzgeberisch in der neuen Legislaturperiode umzusetzen sind.
5. Pflegepolitik
Dreh- und Angelpunkt einer umfassenden Pflegereform muss ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sein. Dass die Koalitionspartner den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirats in dieser Legislaturperiode einführen wollen, ist insofern sehr zu begrüßen. Enttäuscht ist der SoVD aber über den unambitionierten Zeitplan. Auf Grundlage der Ergebnisse der Beiräte liegt ein Konzept vor, mit dessen Umsetzung zu Beginn des Jahres 2014 begonnen werden könnte. Stattdessen wird die grundsätzliche Neuausrichtung der Pflegeversicherung an das Ende der Legislaturperiode verschoben. Angesichts der Reichweite einer solchen Reform der Pflegeversicherung und der notwendigen Zeit zur Umsetzung ist damit die große Gefahr verbunden, dass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch in der 18. Legislaturperiode nicht erfolgt. Aus Sicht des SoVD nicht sachgerecht ist das Vorhaben der Koalitionspartner, vor Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die neue Begutachtungssystematik hinsichtlich Umsetzbarkeit und Praktikabilität zu erproben und wissenschaftlich auszuwerten. Das neue Begutachtungsassessment ist fachwissenschaftlich entwickelt und mehrfach überprüft worden. Eine erneute Erprobung trägt zu einer unnötigen Verzögerung bei und sollte unterbleiben.
Viele der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einzelmaßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege, wie die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, der Ausbau der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen und der Anschubfinanzierung für Pflege-Wohngemeinschaften sowie die Schaffung eines Notruftelefons zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger, bewertet der SoVD grundsätzlich positiv. Insbesondere die beabsichtigte Flexibilisierung einiger Pflegeversicherungsleistungen, wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie unterschiedlicher Betreuungsleistungen würde eine sinnvolle Weiterentwicklung der Leistungen im Sinne der Betroffenen bedeuten. Der SoVD hat sich bereits im Rahmen der Mitwirkung im Expertenbeirat Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Zusammenführung von Einzelleistungen in einem flexiblen Entlastungsbudget eingesetzt. Die Angleichung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich ist geeignet, falsche Anreize zu einer stationären Pflege abzubauen. Angleichung muss angesichts des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung und des fortschreitenden Kaufkraftverlustes der Pflegeversicherungsleistungen eine Anhebung der ambulanten Leistungen meinen.
Da die Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit maßgeblich zur Stärkung der häuslichen Pflege beiträgt, begrüßt der SoVD die Pläne zur Zusammenführung von Pflegezeit und Familienpflegezeit unter einem Dach mit Rechtsanspruch sehr. Mit der Schaffung einer Lohnersatzleistung nach dem Vorbild des Kinderkrankengeldes kämen die Koalitionspartner einer Forderung des SoVD nach. Bedauerlich ist, dass für die bis zu sechsmonatige Pflegezeit keine Lohnersatzleistung vorgesehen ist, denn diese würde Pflege und Berufstätigkeit in vielen Fällen erst vereinbar machen.
Um Altersarmut pflegender Angehöriger vorzubeugen, müssen die Zeiten familiärer Pflege rentenrechtlich angemessen bewertet werden. Den diesbezüglich im Koalitionsvertrag enthaltenen Prüfauftrag hält der SoVD für zu vage. Eine spürbare Verbesserung der rentenrechtlichen Bewertung von Pflegezeiten muss in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Insofern bestärkt der SoVD die Koalitionspartner in dem Einsatz für Personalmindeststandards. Wichtig ist aus Sicht des SoVD vor allem die Schaffung eines wissenschaftlich fundierten und bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems. Ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem sollte die derzeitigen Orientierungs- und Richtwerte, die nicht vom tatsächlichen Versorgungsbedarf hergeleitet sind, ersetzen und bundesweit als Grundlage für Vergütungsvereinbarungen dienen. Personal muss aber nicht nur qualifiziert und motiviert sein und bleiben, sondern auch in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Angesichts des erwarteten Personalmangels in der Pflege ist eine grundlegende Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen unverzichtbar. Der SoVD unterstützt die diesbezüglich im Koalitionsvertrag formulierten Pläne. Hervorzuheben ist insbesondere, dass die Ausbildung zukünftig für alle Auszubildenden kostenfrei sein muss und alle Pflegebetriebe an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Zum von den Koalitionären formulierten Ziel der Aufwertung der Pflegeberufe gehört zwingend auch die flächendeckende Zahlung von Tariflöhnen. Der SoVD bedauert, dass hierzu keine Aussagen im Koalitionsvertrag enthalten sind.
Zur Finanzierung der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und Verbesserung ihrer Leistungen ist eine moderate Anhebung des Beitragssatzes notwendig. Die von den Koalitionspartnern geplante Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge in zwei Stufen um insgesamt 0,5 Prozentpunkte ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anhebung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung allein ist aber nicht ausreichend, bestehende Ungerechtigkeiten und Probleme in Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung zu überwinden. Sie kann auch keine Antworten auf die Herausforderungen der Privaten Pflegepflichtversicherung geben. Systemische Probleme, wie z. B. die Abwanderung so genannter guter Risiken in die private Pflegepflichtversicherung sowie die ungleiche Heranziehung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten müssen durch die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung überwunden werden.
Kritisch sieht der SoVD die Einführung eines Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank, zu dessen Aufbau Mittel im Umfang von 0,1 Prozentpunkten der vorgesehenen Beitragssatzanhebung verwendet werden sollen. Die Verwendung von Beitragsmitteln für den Aufbau eines Fonds entzieht dem bewährten solidarischen Umlageverfahren dringend benötigte Mittel in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Zugleich unterliegt ein Fonds allen Kapitalmarktrisiken sowie der Gefahr von politischen Eingriffen, weshalb er grundsätzlich ungeeignet zur Absicherung des allgemeinen Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit ist. Im Bereich Finanzierung fehlen aus Sicht des SoVD Aussagen zum Umgang mit der staatlichen Förderung privater Pflegezusatzversicherungen ("Pflege-Bahr"), zur notwendigen Verbesserung der Dynamisierung der Pflegeleistungen sowie zur notwendigen (Wieder)Beteiligung der Rentenversicherung an den Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentnerinnen und Rentner.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die schon bestehenden Betreuungsleistungen auszubauen und auf alle Pflegebedürftigen auszudehnen. Angesichts der großen Bedeutung der Betreuung für das Gelingen häuslicher Pflege und die Pflegequalität in Einrichtungen begrüßt der SoVD das Vorhaben grundsätzlich. Allerdings kann eine bloße Ausweitung der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI auch für alle pflegebedürftigen Menschen allenfalls ein erster Schritt sein. Eine Verbesserung der Situation in der häuslichen Pflege wird so nicht erreicht. Darüber hinaus können die "insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskräfte" den Pflegekräftemangel nicht lösen, da sie keine Leistungen der Grundpflege erbringen.
Die vorgesehene Prüfung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor Pflege ist richtig. Die von den Koalitionspartnern vorgesehene Prüfung, inwiefern die Finanzierungszuständigkeit für die geriatrische Rehabilitation von der Kranken- in die Pflegeversicherung verschoben werden kann, sollte vor dem Hintergrund der budgetierten Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich sorgfältig abgewogen werden. Insgesamt werden die vielfältigen Schnittstellen der Pflegeversicherung mit anderen Sozialgesetzbüchern, insbesondere dem SGB V und dem SGB XII, und die daraus folgenden Probleme im Koalitionsvertrag nur unzureichend thematisiert. Die Problematik der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen sowie die sehr begrenzten Pflegeversicherungsleistungen für Menschen in der Behindertenhilfe werden nicht thematisiert.
In seinen Kernforderungen zur Bundestagswahl hatte der SoVD Anforderungen an eine Pflegeversicherung formuliert, die würdevolle Pflege für alle Menschen mit Pflegebedarf sicherstellen kann. Dabei waren die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die umfassende Stärkung der häuslichen Pflege sowie die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung besondere Schwerpunktforderungen. Vor diesem Hintergrund bewertet der SoVD eine Reihe von Ausführungen der Koalitionspartner zur Pflege im Grundsatz positiv. Weil in vielen Bereichen "nur" Prüfaufträge formuliert werden und Aussagen zu konkreten Maßnahmen fehlen, kann eine Bewertung der pflegepolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung nur eingeschränkt erfolgen. Es steht insgesamt zu befürchten, dass eine Umsetzung vieler pflegepolitischer Vorhaben an der auch nach der vorgesehenen geringfügigen Beitragssatzanhebung unzureichenden Finanzierung der Pflegeversicherung scheitert.
6. Familienpolitik
Im Bereich der Familienpolitik enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe positiver Ansätze. So ist die im Koalitionsvertrag zum Ausdruck kommende Zielsetzung, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben, zu begrüßen. Erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag es durch die Programme "Erfolgsfaktor Familie", "Lokale Bündnisse für Familie" und "Perspektive Wiedereinstieg" ermöglicht, Kindererziehung besser mit dem Beruf zu vereinbaren und den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern zu regeln.
Kritisch anzumerken ist jedoch, dass das Betreuungsgeld unverändert erhalten bleibt. Durch die Abschaffung des Betreuungsgeldes könnten die Mittel, die hierdurch frei würden, in die Krippen und Kitas fließen. Der SoVD lehnt das Betreuungsgeld nach wie vor ab. Gerade Kinder aus sozial benachteiligten Schichten und mit Migrationshintergrund profitieren durch den Besuch der Krippen und Kitas. Nach Ansicht des SoVD wird durch das Betreuungsgeld den Kindern der Besuch einer Krippe oder Kita vorenthalten und damit alle Angebote der vorschulischen Bildung einschließlich des Erwerbs sozialer Kompetenzen.
Der SoVD begrüßt weiterhin, dass die Vereinbarung von Familie und Beruf für Mütter und Väter weiter verbessert werden soll. Dafür werden Elternzeit und Elterngeld flexibler gestaltet, das ElterngeldPlus für teilzeitbeschäftigte Eltern wird eingeführt. Nach Ansicht des SoVD wird sich das Vorhaben positiv auf eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik auswirken.
Der Schutz von Kindern vor Gewalt, die Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung UN-Kinderrechtskonvention) setzt aus Sicht des SoVD ein positives Signal zugunsten der berechtigten Belange von Kindern. Der SoVD bemängelt hingegen, dass es keine Aussagen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gibt. Eine solche Verfassungsänderung ist nach Meinung des SoVD unverzichtbar, um damit das allgemeine Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken.
Der SoVD begrüßt darüber hinaus, dass insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer dafür gesorgt wird, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zudem künftig sehr viel später, nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen.
Die Koalition beabsichtigt, das Mutterschutzgesetz zu reformieren. Der SoVD bewertet eine Reform als äußerst positiv, wenn Frauen besser vor Kündigung geschützt werden, die ihr Kind bis zur 20. Schwangerschaftswoche verloren haben. Der SoVD befürwortet eine gesetzliche Neuregelung, die es Frauen nach einer Entbindung grundsätzlich erlaubt, Mutterschaftsfrist und Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig von der Frage, ob sie eine Tot- oder Fehlgeburt erlitten haben.
Der SoVD bedauert, dass die Themen Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes nicht die erforderliche Berücksichtigung im Vertrag finden, so wie es im 9. Existenzminimumbericht der Bundesregierung gefordert wird.
7. Frauenpolitik
Der SoVD begrüßt den Durchbruch für eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen. Skeptisch sieht der SoVD jedoch die vorgesehene Flexiquote für die Vorstände in börsennotierten Unternehmen. Der SoVD weist daraufhin, dass durch Selbstverpflichtung eine angemessene Beteiligung Jahrzehnte dauern kann. Der SoVD wird vor diesem Hintergrund die Umsetzung dieser Vorhaben durch die Koalition intensiv beobachten und begleiten. Darüber hinaus muss es auch darum gehen, gleiche Aufstiegschancen für Frauen und Männer auf allen Ebenen durchzusetzen.
Die Koalition will Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herstellen ? eine Forderung, die der SoVD schon seit Jahren erhebt, nicht zuletzt am "Equal Pay Day". Der SoVD bewertet es daher als positiv, dass die Koalition die bestehenden Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen abbauen will. Der SoVD tritt seit Jahren für gleichen Lohn für gleiche Arbeit ein und wird sich mit Entschiedenheit weiterhin für die Umsetzung dieser Forderung einsetzen. Ein Entgeltgleichheitsgesetz wäre ein Meilenstein.
Positiv nimmt der SoVD zur Kenntnis, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Koalitionsvertrag als Zielsetzung benannt wird. Dennoch hält der SoVD weitergehende Maßnahmen in diesem Bereich für unerlässlich. Frauenhäuser bieten oft eine letzte Zuflucht vor Gewalt. Deshalb ist es für den SoVD unverzichtbar, die komplizierte Finanzierung dieser lebensnotwendigen Schutzräume zu vereinfachen. Frauenhäuser müssen auf einem soliden Fundament stehen und benötigen Planungssicherheit. Aus Sicht des SoVD ist eine bundeseinheitliche Regelung in der Finanzierung der Frauenhäuser erforderlich. Die Koalition hebt das Frauenhilfetelefon als eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene hervor. Aufgrund des hohen Ausmaßes an geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und der Zugangsschwierigkeiten zu den bestehenden Beratungsmöglichkeiten begrüßt der SoVD das bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen. Er weist aber ausdrücklich daraufhin, wenn Plätze in Frauenhäusern fehlen, läuft das Hilfetelefon ins Leere. Weiterhin hat die Koalition beschlossen, "Lücken im Hilfesystem" zu schließen. Hier fordert der SoVD, eine Lücke zu schließen, indem eine barrierefreie Zugänglichkeit ermöglicht wird, denn Frauen mit Behinderungen sind allen Formen von Gewalt deutlich häufiger ausgesetzt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Die beabsichtigten Regelungen bezüglich der Minijobs sind enttäuschend. Der SoVD stellt mit großer Sorge fest, dass die geringfügig Beschäftigten lediglich "besser über ihre Rechte informiert werden" und "die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" erleichtert werden sollen. Nach Ansicht des SoVD reicht es nicht, Minijobberinnen und Minijobber über ihre Rechte zu informieren, wenn ihnen diese in der Praxis vorenthalten werden. Es stellt sich die Frage, wer auf die Unternehmen einwirken sollte, wenn sie soziale Rechte wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Minijobberinnen und Minijobber nicht umsetzen. Darüber hinaus kritisiert der SoVD nachdrücklich, dass sich im Koalitionsvertrag keine Änderung der Gesetzeslage findet. Die Zahl der Minijobs beträgt mittlerweile weit über sieben Millionen. Mehr als zwei Drittel davon sind Frauen. Mit diesen sozial nicht abgesicherten Jobs kann keine eigenständige Existenzsicherung aufgebaut werden ? weder im Erwerbsleben noch im Alter. Altersarmut ist vorprogrammiert. Daher setzt sich der SoVD für eine Reform der Minijobs ein.
Der SoVD begrüßt, dass ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit für Kindererziehung und ein Rückkehrrecht auf frühere Arbeitszeit gestärkt wird. Wer seine Arbeitszeit zugunsten von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen reduziert, soll einen Anspruch erhalten, später zum vorherigen Umfang der Arbeitszeit zurückzukehren. Dieser Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit mit "Rückkehrrecht" wird im Arbeitsrecht verankert. Der SoVD bewertet es positiv, dass der Arbeitgeber verpflichtet werden soll, in Teilzeit Beschäftigte über das Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit zu informieren.
8. Politik für Menschen mit Behinderungen
Der SoVD begrüßt, dass der Koalitionsvertrag die Behindertenpolitik nicht nur in dem Abschnitt "Menschen mit und ohne Behinderung" behandelt, sondern in vielen Politikfeldern mitdenkt. So wird Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Verkehr und Internet gefordert und Inklusion in der Sportförderung verankert. Insoweit bietet der Koalitionsvertrag eine gute Grundlage für vielfältige politische Initiativen, die nun zu konkretisieren und umzusetzen sind; die Belange behinderter Menschen sollten wie ein "roter Faden" in allen Politikbereichen konsequent berücksichtigt werden.
Der SoVD bedauert sehr, dass die inklusive Bildungspolitik für Menschen mit und ohne Behinderung von der Koalition weitgehend ausgeklammert werden. Vereinbart wurde lediglich, einen neuen Forschungsschwerpunkt in diesem Bereich zu setzen. Dies ist ein richtiger, jedoch nicht ausreichender Schritt zur Verwirklichung inklusiver Bildung in bundesweit vergleichbarer, hoher Qualität. Hier braucht es umfassende finanzielle Anstrengungen von Bund und Ländern gemeinsam. Der SoVD kritisiert nachdrücklich, dass die Koalition die Aufhebung des strikten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern, die ein gemeinsames Vorgehen im Bildungsbereich ermöglichen würde, nicht vereinbart hat. So bleibt die Chance ungenutzt, die Debatte um inklusive Bildung endlich in eine bundesweite Qualitätsoffensive zu wandeln, die Bund und Ländern mit gemeinsamer Kraft angehen.
Mit großer Sorge sieht der SoVD die im Koalitionsvertrag mehrfach angesprochene Reform der Eingliederungshilfe. Das behindertenpolitisch wichtige Projekt wird erstmals im Abschnitt „Starke Kommunen – zukunftsfeste Finanzbeziehungen von Bund und Ländern“ und damit ausschließlich im finanziellen Kontext genannt. Gemäß dem Abschnitt „Zukunftsfeste Finanzen“ soll das neue Bundesteilhabegesetz vorrangig zur Entlastung der Kommunen durch den Bund beitragen. Zugleich wird betont, dass durch die Neuregelungen „keine neue Ausgabendynamik“ entstehen soll. Dies nährt die Befürchtung einer vorrangig fiskalisch motivierten Reform, bei der die sozialpolitische Ziele – die verbesserte Teilhabe behinderter Menschen – zunehmend zurückstehen.
Inhaltlich erscheint überdies unklar, worauf der Passus, „keine neue Ausgabendynamik“ entstehen zu lassen, abzielt. Sofern damit individuell bedarfsdeckende Leistungsansprüche der Betroffenen infrage gestellt und pauschalierte Leistungen erwogen werden, wird der SoVD dem klar entgegentreten. Denn dies würde eine Deckelung der Ansprüche bedeuten. Gegebenenfalls erteilt die Koalition damit auch der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Eingliederungshilfe eine Absage. Der SoVD sieht in der größeren Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit jedoch eine zentrale behindertenpolitische Forderung, die mit der von der Koalition beabsichtigten „Herausführung“ der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgesystem umzusetzen ist. Der SoVD befürwortet die Ausweitung und Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, worauf auch die Koalition, wenn auch mit sehr weichen Formulierungen, hinweist.
Der SoVD unterstützt die Wertung im Koalitionsvertrag, eine aktive Arbeitsmarktpolitik sei zentrales Instrument der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Insofern hätten ihre Belange bereits in den Abschnitten „Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit“ sowie Fachkräftesicherung berücksichtigt werden können. Stattdessen wird die berufliche Teilhabe vorrangig im Abschnitt zur Behindertenpolitik behandelt. Die dort unterbreiteten Vorschläge – Stärkung der Schwerbehindertenvertretung, qualifiziertere Beratung behinderter Menschen in Jobcentern, Sensibilisierung der Arbeitgeberschaft – sind richtige, jedoch nicht ausreichende Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Zusätzlich bedarf es hier auch gesetzgeberischer Initiativen. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretungen ebenso wie für die gesetzliche Pflicht der Jobcenter, spezifische Beratungsstellen für schwerbehinderte Menschen vorzuhalten. Auf die hierfür vom SoVD bereits konkret erarbeiteten Vorschläge kann im Gesetzgebungsprozess zurückgegriffen werden.
Leider werden die arbeitgeberseitigen Pflichten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von der Koalition nur vage angesprochen. Sie möchte die Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt lediglich „begleiten“, deren Beschäftigungssituation „nachhaltig verbessern“ und Initiativen „gemeinsam mit den Sozialpartnern“ ergreifen. Der SoVD fordert jedoch auch verbindliche Gesetzesvorgaben und deren konsequenten Umsetzung. Denn die problematische Beschäftigungssituation behinderter Menschen am Arbeitsmarkt dauert an. Der SoVD befürwortet u. a. die Anhebung der Beschäftigungspflichtquote auf sechs Prozent sowie die gezielte Anhebung der Ausgleichsabgabe bei Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht längere Zeit gar nicht bzw. nicht vollständig nachkommen.
Der SoVD unterstützt den erleichterten Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, den die Koalition beabsichtigt. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass Werkstattbeschäftigte hierdurch keine rechtliche Schlechterstellung erfahren, denn nur dann erhalten sie echte Wahloptionen zur Werkstatt. Dass die Koalition insoweit das Rückkehrrecht für Werkstattbeschäftigte „garantieren“ möchte, begrüßt der SoVD ausdrücklich.
Die verstärkt betriebliche Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderung unterstützt der SoVD. Hier braucht es in der Umsetzung konkret verpflichtende Vorgaben. Es ist zu gewährleisten, dass Jugendliche mit Behinderung eine optimale, qualifizierte Ausbildung erhalten und diese, gegebenenfalls mit zusätzlicher individueller Unterstützung, erfolgreich abschließen können. Auch beim Übergang Schule-Ausbildung-Beruf ist den spezifischen Belangen behinderter Jugendlicher Rechnung zu tragen.
Der SoVD begrüßt sehr, dass Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag mehrfach behandelt wird, u. a. beim Bahn- und Busverkehr, im Internet und beim Wohnungsbau. Leider wird der zentrale Bereich der barrierefreien Gesundheitsversorgung vom Koalitionsvertrag ausgeklammert, obgleich hier große rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten lägen. Bei privaten Akteuren setzt die Koalition vorrangig auf positive Anreize (Prüfsiegel). Der SoVD unterstützt dies, fordert jedoch auch gesetzliche Verpflichtungen für private Akteure, damit Barrierefreiheit endlich mit Nachdruck vorankommt. Im Bereich Bahnverkehr würdigt der SoVD das Ziel der Koalition, Barrierefreiheit in der gesamten Beförderungskette konsequent zu verbessern. Das beabsichtigte Modernisierungsprogramm zum verbindlichen Um- und Ausbau größerer Bahnhöfe kann hier ebenso einen Beitrag leisten wie die angestrebten Lösungen für kleinere Bahnhöfe. Zugleich sollten aber auch das „rollende Material“ barrierefreier und dafür verpflichtende Vorgaben für Verkehrsunternehmen gesetzt werden.
Ganz ausdrücklich unterstützt wird die Auflage eines KfW-Förderprogramms zum barrierefreien Wohnen, das neben Darlehen auch (wieder) Investitionszuschüsse vorsehen soll. Denn dies ermöglicht gerade Menschen mit kleinen Einkommen, ihre Wohnung barrierefrei umzubauen. Zusätzlich muss die zivilrechtliche Rückbaupflicht eingeschränkt werden, die Mieter beim Auszug aus ihrer behindertengerecht umgebauten Wohnung heute immer noch trifft. Unterstützt wird zudem der beabsichtigte Förderbonus zum barrierefreien Umbau im Rahmen des CO2-Sanierungsprogramms.
Die Koalition möchte eine PKW-Maut einführen. Diese kann für jene behinderten Menschen eine Schlechterstellung bedeuten, die derzeit als Nachteilsausgleich für ihre Behinderung eine KFZ-Steuererleichterung bzw. -befreiung erhalten. Denn ihr Nachteilsausgleich würde bei Verrechnung der Maut mit der KFZ-Steuer entwertet. Daher wird der SoVD mit Nachdruck auf die Zusage der Koalition drängen, dass durch die Maut „kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute“.
Der SoVD unterstützt Initiativen der Koalition gegen sexuelle Gewalt, insbesondere da behinderte Menschen besonders betroffen sind. Die geplante Anhebung des strafrechtlichen Schutzes (§ 179 StGB, sexueller Missbrauch Widerstandunfähiger) kann hierbei helfen. Opferhilfe und -beratungsangebote müssen sichergestellt und die Belange behinderter Menschen dabei konsequent berücksichtigt werden. Auch fordert der SoVD, Kinder aus Heimen der Behindertenhilfe zu entschädigen. Sie waren besonders häufig Opfer sexueller Gewalt und dürfen nicht länger vom Heimkinderfonds ausgeschlossen bleiben.
Gemäß dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ befürwortet die Koalition die Partizipation der Behindertenverbände in politischen Entscheidungsprozessen und konkretisiert dies für einzelne Bereiche (z. B. Eingliederungshilfe). Dies würdigt der SoVD positiv. Auch bekennt sich die Koalition zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der SoVD verbindet damit die Erwartung, dass der Nationale Aktionsplan nun endlich nachgebessert, insbesondere mit überprüfbaren Ziel-vorgaben, Umsetzungsschritten und finanzielle Ressourcen unterlegt, wird.
Die Koalition möchte Schnittstellen verschiedener Sozialgesetzbücher „systematisch aufarbeiten“ und „besser miteinander verzahnen“. Da Schnittstellenprobleme, gerade für Menschen mit Behinderungen, den Leistungszugang noch immer erschweren, ist das beabsichtige Ziel richtig, muss jedoch für einzelne Fallgestaltungen konkretisiert werden. Hier findet sich im Koalitionsvertrag leider nur wenig. So wird die Schnittstelle zwischen SGB VIII, XII und Schulträgern in Bezug auf Kinder mit Behinderungen lediglich angerissen; auch die komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege bleiben weitgehend ausgeklammert.
Die von der Koalition beabsichtigte Änderung des Wahlrechts geht aus Sicht des SoVD in die richtige Richtung. Menschen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt wurde, dürfen nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.
9. Starkes Europa
[Fortsetzung siehe PDF-Datei]
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Stellungnahmne: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [330 KB]