Mindestlohn
Stellungnahme des SoVD zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Mindestlohnes (Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV)
Der SoVD bewertet die Einführung des seit Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland als sehr positiv. Der Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt, um der wachsenden Einkommensungleichheit und der Einkommensarmut in Deutschland zu begegnen.
In der Vergangenheit führten die strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu einem Rückgang des sog. Normalarbeitsverhältnisses, der von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors begleitet wurde. Sowohl Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als auch die des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) weisen hier einen kontinuierlichen Anstieg nach. Letzteres präsentierte Zahlen für das Jahr 2013 und kam zu dem Schluss, dass der Niedriglohnsektor seit 1995 immer mehr Raum greift. Waren 1995 noch 18,7 Prozent der abhängig Beschäftigten im Bereich der niedrigen Löhne angesiedelt, so waren es im Jahr 2013 bereits 24,3 Prozent.
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Problematik abgemildert worden: Die Entgelt- und Lebenssituation vieler Menschen hat sich verbessert. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung von Dezember 2015 sind die Einkommen in vielen Branchen außerordentlich gut gestiegen, Minijobs wurden durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgelöst. Auch die Beschäftigung insgesamt ist gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Oktober 2015 713.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr als im Vorjahr. Damit konnten erfolgreich der ausufernde Niedrigstlohnsektor eingedämmt und Einkommensarmut zumindest abgemildert werden.
Hinsichtlich der Mindestlohnhöhe ist für den SoVD entscheidend, dass
- das Einkommen aus einer Vollbeschäftigung den Lebensunterhalt,
- zum anderen aber auch eine ausreichende Altersvorsorge
absichert.
Die in der MiLoV vorgesehene Lohnuntergrenze von 8,84 Euro verhindert grundsätzlich zwar Niedrigstlöhne unterhalb dieses Betrages. Jedoch ist damit eine effektive Zurückdrängung von Armut - sowohl bei Vollbeschäftigung als auch im Alter - noch nicht erreicht. Nach Berechnungen aus Ihrem Haus auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke muss eine beschäftigte Person 45 Jahre lang mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden mindestens 11,50 Euro verdienen, um im Alter eine Rente zu bekommen, welche über der aktuellen Grundsicherungsschwelle (2015) von 769 Euro liegt.
Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 ist daher bei weitem nicht ausreichend, um Altersarmut und einen immensen Anstieg der Zahl von Grundsicherungsbeziehern zu verhindern. Daher fordert der SoVD eine deutlichere Anhebung des Mindestlohns.
Darüber hinaus sollte der Mindestlohn jährlich entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne angepasst werden, um den Erfordernissen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Denn nur höhere Löhne können die Menschen davor bewahren, im Alter in die Armutsfalle zu geraten
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
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