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Sozialversicherung: Privatisierung stoppen – Sozialstaat stärken

Was läuft schief in unseren sozialen Sicherungssystemen und wo muss die Politik ansetzen?

Eine Analyse von Fabian Müller-Zetzsche, SoVD-Abteilungsleiter Sozialpolitik in Berlin.

Bei immer mehr Menschen schwindet die Hoffnung auf ein auskömmliches Leben im Alter – trotz jahrzehntelangem Einzahlen in die Rentenversicherung. In Hamburg haben mehr als sie Hälfte aller Senior*innen gerade mal etwas mehr als 1.000 Euro monatlich. Gleichzeitig sind Auf- und Zuzahlungen sowie Eigenbeteiligungen bei der gesundheitlichen Versorgung und in der Pflege gestiegen.

Der im Grundgesetz verankerte Sozialstaat und eine verlässliche soziale Sicherung sind wichtige Fundamente der sozialen Stabilität und des inneren Friedens. Wachsende soziale Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Gegensätze führen dagegen zu Politik- und Staatsverdrossenheit, Fremdenfeindlichkeit und Kriminalität. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2017 und der folgenden Landtagswahlen sind die Anzeichen unübersehbar, dass sich der gesellschaftliche Zusammenhalt auflöst. Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, die sozialen Sicherungssysteme und die Elemente des sozialen Ausgleichs zu stabilisieren und auszubauen – und die fortschreitende Privatisierung der Daseinsvorsorge und zentraler Lebensrisiken zu beenden und umzukehren. Die anstehende Bundestagswahl bietet die Chance, die Karten neu zu mischen. Die Zeit drängt!

Leistungslücken

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat unterschiedliche politische Veränderungen und unzählige Reformen überstanden, Finanz- und Wirtschaftskrisen überlebt und nicht zuletzt in der aktuellen Pandemie Stabilität und Leistungsfähigkeit bewiesen. Rund 90 Prozent aller Deutschen sind sozialversichert. Trotzdem gibt es eine Reihe von Baustellen, die grundlegend sind.

In den vergangenen Jahren wurden Teile der sozialen Sicherungssysteme und Netze abgebaut und immer mehr privatisiert. Auf- und Zuzahlungen sowie Eigenbeteiligungen bei der gesundheitlichen Versorgung stiegen ebenso wie die Eigenanteile in der Pflege. Das Rentenniveau sinkt beständig und es wird über eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters diskutiert.

Die Gefahr ist groß, dass die Sozialsysteme letztendlich nur noch eine Grundversorgung sicherstellen. Alles darüber hinaus Notwendige müsste dann privat finanziert werden. Als Folge einer solchen Entwicklung wäre dann die Frage zu stellen, inwieweit ein solches Sozialversicherungssystem dann noch Sinn macht. Zugespitzt: Warum soll man Menschen zwingen dürfen, in die Rentenversicherung einzuzahlen, wenn sie wegen der niedrigen Renten im Alter ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sein werden?

Die Solidargemeinschaft der Anderen

Frei nach Nobert Blüm, beginnt soziale Gerechtigkeit nicht erst auf der Ausgabenseite, sondern muss an der Einnahmenseite ansetzen. Gegen den Grundsatz der sozialen Sicherungssysteme, dass starke Schultern entsprechend mehr tragen als schwache, wird allerdings eklatant verstoßen: Hohe und höchste Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und Vermögen werden nicht oder nur unzureichend zur Finanzierung herangezogen. Außerdem beteiligen sich ganze Berufsgruppen (z.B. Beamt*innen, Politiker*innen, Ärzt*innen, Architekt*innen, Anwält*innen und Selbständige) nicht an der Finanzierung der Solidargemeinschaft, sondern haben eigene Sicherungssysteme mit oft besseren Leistungen. Ein Beispiel: Senior*innen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatten, erhielten 2019 im Schnitt 1.269 Euro. Pensionär*innen bekamen schon 2016 brutto im Schnitt 3.100 Euro im Monat. Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf (SGB XII) liegt – zum Vergleich – derzeit bei etwa 842 Euro.

Das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen sozialen Sicherungssystemen sowie staatlichen und privaten Sondersystemen – ein deutscher Sonderweg – ist extrem problematisch. Jedes solidarische Umlagesystem basiert auf dem grundlegenden Prinzip, nach dem die „Starken“ für die „Schwachen“ eintreten. Also Nicht-Leistungsbeziehende für Leistungsbeziehende, Reiche für Arme und gesunde für kranke oder pflegebedürftige Menschen.

Dieses Prinzip wird in Deutschland nicht nur bei der Rente, sondern auch in der Pflege und bei der Gesundheit verletzt. Finanziell leistungsfähigere Menschen können sich komfortabel in einem Sondersystem versichern und entziehen sich so der Gesamtsolidarität der Versichertengemeinschaft. Hinzu kommt, dass diese Menschen in der Regel gesünder sind und z.B. in der Kranken- und Pflegeversicherung weniger Leistungen benötigen. Aus diesen Gründen spricht man von ihnen auch als „gute Risiken“. Während also die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen miteinander solidarisch verbunden sind, können sich die Reichen elegant daraus verabschieden.

Was ist zu tun?

Kurz gesagt, müssen sich die Einnahmen verbessern, damit die Sozialversicherungssysteme ihre Aufgaben verlässlich und ohne Leistungslöcher finanzieren können. Dazu müssen alle in Deutschland lebenden Menschen in die solidarische Versichertengemeinschaft aufgenommen werden: Es braucht eine Bürger*innenversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung und eine Erwerbstätigenversicherung in der Alterssicherung.

Zudem müssen vor allem in der Kranken- und Pflegeversicherung kostenintensive Fehlentwicklungen beseitigt werden, wie etwa die ärztliche Überversorgung in lukrativen Ballungsgebieten oder das Abfließen knapper Mittel als Renditen an private Träger von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Dazu kann eine einheitliche Gebührenordnung für privat wie gesetzlich Versicherte ebenso beitragen, wie eine Bevorzugung von gemeinnützigen Anbietern.

Weiter müssen Sozialversicherungen bei der Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verlässlich aus Steuermitteln über dynamische Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert werden (z.B. Mütterrente, Mutterschaftsgeld, Familienmitversicherung, Grundrente). Nötig dafür ist eine Steuerreform, um hohe und höchste Einkommen und Vermögen angemessen an der Finanzierung zu beteiligen. An dieser Stelle muss die Vermögensteuer wiedereingeführt werden. Ebenso sollten die Spitzensteuersätze und die Besteuerung multinationaler Konzerne, die große Gewinne mit Geschäften in Deutschland machen, angepasst werden.

So könnte sichergestellt werden, dass die Kranken- und Pflegeversicherung (künftig als Pflegevollversicherung) alle medizinisch oder pflegerisch notwendigen Maßnahmen als Sachleistung erbringen und die Erwerbstätigenversicherung den Lebensstandard im Alter tatsächlich sichern kann – auch noch in den kommenden Jahrzehnten für die nachfolgenden Generationen.

Übrigens: Die immer wieder aufflammende Diskussion um die Stärkung der Kapitaldeckung im Sozialversicherungssystem, insbesondere bei der Rente, führt in die Irre. Die mit einer alternden Bevölkerung verbundenen Herausforderungen betreffen alle sozialen Sicherungssysteme, kapitalgedeckte wie umlagefinanzierte. Verdeckt wird die entscheidende Verteilungsfrage: Wer soll künftig für die Alterssicherung aufkommen? Weiterhin Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gemeinsam oder sukzessive jede*r privat? Entschieden wird mit den Rentenreformen weniger, ob gezahlt wird oder ob gezahlt werden kann, sondern wer bezahlt.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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