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Die Flexirente

Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz am 25. November 2016. Damit wurden die bisherigen Regelungen für Teilrenten und Hinzuverdienst abgelöst. Einige der Neuerungen gelten bereits seit dem 14. Dezember 2016, dem Tag nach der Gesetzesverkündung. Andere Neuregelungen sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Alle übrigen Neuregelungen werden am 1. Juli 2017 Gültigkeit erlangen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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