Direkt zum Inhalt springen

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Antworten auf wichtige Fragen

Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit wird neu definiert, das Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit ändert sich und es gelten neue Leistungshöhen. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Geregelt wurden die Änderungen im Pflegestärkungsgesetz II, das Ende 2015 verabschiedet wurde. Die Umstellung auf das neue Recht ist für viele Menschen mit Unsicherheiten verbunden. Wir geben im Folgenden Antworten auf die wichtigsten Fragen:

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
Top bewertet bei Google
4,1 von 5 ★★★★★
246 Bewertungen