Ihr Recht auf medizinische Rehabilitation
Begriff, Anspruch, Formen, ambulant vs. stationär, Voraussetzungen, Kostenträger, Antragstellung, Widerspruch, Beratung und Hilfe
1) Was ist medizinische Rehabilitation?
Der Begriff „Rehabilitation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Die medizinische Rehabilitation ist eine Komplexleistung, an der neben Ärzten auch Therapeuten verschiedener Fachrichtungen (wie Psychotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden) zusammenwirken. Dies soll nach einer Akutbehandlung zur Befähigung, Wiedererlangung oder Erhaltung von körperlichen, geistigen, sozialen oder beruflichen Fähigkeiten beitragen. Aber nicht immer ist eine völlige Wiederherstellung der Gesundheit möglich, etwa bei chronischen Krankheiten.
In diesem Fall soll ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges Leben zu führen und dabei Einschränkungen, die durch die Krankheit verursacht werden, auf ein Minimum zu reduzieren. Neben der medizinischen Rehabilitation stellen die berufliche und die soziale Rehabilitation weitere Formen der Rehabilitation dar.
2) Habe ich einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Für Betroffene, die nicht bzw. nicht mehr berufstätig sind (insbesondere Rentner*Innen) ist das in der Regel die Krankenkasse.
3) Können auch ältere und pflegebedürftige Menschen Rehabilitationsmaßnahmen erhalten?
Selbstverständlich! Es gibt sogar einen speziellen Zweig in der Rehabilitation, der sich gezielt mit chronischen Erkrankungen von älteren Menschen auseinandersetzt: die geriatrische Rehabilitation. Hier geht es um das Wiedergewinnen, Verbessern oder Erhalten einer möglichst weitgehenden Selbstständigkeit der älteren Menschen. Zugleich soll eine drohende Pflegebedürftigkeit beseitigt, verringert oder vermieden werden.
4) Welche Formen der medizinischen Rehabilitation gibt es?
Neben der indikationsübergreifenden geriatrischen Rehabilitation gibt es:
Indikationsspezifische Rehabilitation, die sich auf die Behandlung einer Erkrankung konzentriert, etwa bei kardiologischen, orthopädischen oder neu-rologischen Erkrankungen.
Die indikationsabhängige Anschlussrehabilitation (AHB) schließt in der Regel unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung an.
Spezielle Rehabilitationsangebote für Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei Neurodermitis oder Diabetes mellitus.
Spezielle Rehabilitationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Eltern mit Kindern (Mutter-/Vater-Kind-Leistungen) in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartiger Einrichtungen.
5) Was sind die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation?
Voraussetzungen für die Genehmigung einer medizinischen Rehabilitation sind:
- sie muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein,
- der/die Patient*In ist rehabilitationsfähig, motiviert und körperlich in der Lage, an der Reha aktiv mitzuwirken,
- eine positive ärztliche Rehabilitationsprognose muss vorhanden sein und
- die Ziele der Rehabilitation sind in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar.
6) Wie gehe ich vor, um eine medizinische Rehabilitation zu erhalten?
Zuerst sollten Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt aufsuchen und die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme in einem Befundbericht feststellen lassen. Der Antrag muss mit dem Befundbericht an den zuständigen Kostenträger übermittelt werden. Ihre Ärztin bzw. Arzt wird Sie bei der Beantragung von Reha-bilitationsleistungen in der Regel gerne unterstützen.
7) Wer sind die Kostenträger einer medizinischen Rehabilitation?
Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei älteren Menschen sind dies zur Befähigung, Wiedererlangung oder Erhaltung von körperlichen, geistigen, sozialen Fähigkeiten in der Regel die Krankenkasse (GKV), um auch eine drohende oder eingetretene Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu vermindern. Daneben sind die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) vornehmlich zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei Erwerbstätigen und die Unfallversicherung (GUV) bei Berufskrankheiten und beruflich bedingten Unfällen zuständig.
8) Wo kann ich medizinische Rehabilitation erhalten?
- Ambulante Rehabilitation: Die Patienten suchen eine möglichst wohnortnahe Reha-Einrichtung auf, übernachten aber daheim.
- Mobile Rehabilitation: Dies ist eine Sonderform der ambulanten Rehabilitation. Sie wird durch ein Team im gewohnten Wohnumfeld bei rehabilitationsbedürftigen Patienten durchgeführt, die sich nur schwer in fremder Umgebung zurecht finden und für die somit kein Erfolg in ambulanten oder stationären Rehabilitationseinrichtungen zu erwarten ist.
- Stationäre Rehabilitation: Die Patienten erhalten Rehabilitationsmaßnahmen in einer Reha-Einrichtung mit Unterkunft und Verpflegung.
Sie können Ihrem zuständigen Kostenträger auch den Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung mitteilen (Wunsch- und Wahlrecht), den er zu berücksichtigen hat.
9) Was kann ich tun, wenn die Reha abgelehnt wird?
Gegen den ablehnenden Bescheid des zuständigen Kostenträgers können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Die Frist von einem Monat müssen Sie dringend einhalten. Sie sollten Ihren Widerspruch zu Beweiszwecken als Einschreiben mit Rückschein senden.
10) Wo erhalte ich weitere Informationen und Hilfe?
Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen an Ihren zuständigen Leistungsträger wenden und mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem Arzt Rücksprache halten.
Als Verbandsmitglied erhalten Sie bei Ihrer SoVD-Beratungsstelle fachkundige Beratung und Begleitung rund um die Beantragung. Die Mitarbeiter*Innen Ihrer Beratungsstelle unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber den Kostenträgern durchzusetzen, bei Bedarf auch vor den Sozialgerichten. Informieren Sie sich unter sovd.de
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert: Rehabilitation vor und bei Pflege verwirklichen!
Bereits vor Eintreten einer Pflegebedürftigkeit sollten Rehabilitationsmaßnahmen genutzt werden, um Behinderungen und Benachteiligungen zu verringern. Gute Pflege muss zudem stets rehabilitativ auf den Erhalt und die Rückgewinnung von Fähigkeiten ausgerichtet sein. Dennoch ist die derzeitige Situation in Bezug auf Rehabilitation unbefriedigend. Rehabilitationspotenziale bleiben vielfach unerkannt, Reha-Leistungen werden nicht gewährt und Reha-Strukturen, insbesondere aufsuchende Angebote, stehen kaum zur Verfügung. Der SoVD fordert, den gesetzlichen Auftrag des Grundsatzes „Rehabilitation vor und bei Pflege“ gezielt umzusetzen. Die Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit sind von hoher Bedeutung für die Lebensqualität und die Teilhabe aller Menschen. Die Verwirklichung einer reaktivierenden und rehabilitativen Pflege darf nicht an einer unzureichenden Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen scheitern.
Bei Einzelfragen hilft Ihnen Ihre lokale SoVD-Beratungsstelle gern weiter.
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