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Das Zweite Pflegestärkungsgesetz von A bis Z

Neue Pflege?

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet. Die Kernpunkte des Gesetzes sind ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit und ein neues Instrument für die Begutachtung. Zum ersten Mal soll eine einheitliche Systematik Pflegebedürftigkeit sowohl anhand von kognitiven als auch anhand von somatischen Kriterien feststellen. Der SoVD hat sich dazu in Stellungnahmen und in einer Sachverständigenanhörung im Bundestag positioniert. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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