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Freie Fahrt für mehr Mobilität

Freifahrtenregelung im Personennah- und Fernverkehr

Menschen mit Behinderungen erhalten als Ausgleich für ihre Behinderung Nachteilsausgleiche. Auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr gehört dazu. Seit dem 1. September 2011 hat die Deutsche Bahn (DB) die sogenannte Freifahrtenregelung erheblich ausgeweitet: auf den gesamten Nahverkehr.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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