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Die neuen Hartz-IV-Sätze

Regelbedarfsstufen neu ermittelt

Zum 1. Januar 2017 steigen die Leistungen der Grundsicherung an. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch bekannt als „Hartz IV“, erhalten ab Beginn des neuen Jahres etwas mehr Geld als bisher. Das gleiche gilt für all diejenigen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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