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Höhere „Hartz IV“-Regelsätze ab 2015

Regelbedarfsstufen werden zum 1. Januar 2015 angepasst

Zum 1. Januar 2015 steigen die Leistungen der Grundsicherung an. Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. „Hartz IV“) erhalten mit Beginn des neuen Jahres erhöhte Leistungen. Das gleiche gilt für alle, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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