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Neuerungen im Betreuungsrecht

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag das Betreuungsrecht angepasst. Er hat hierzu zwei Gesetze diskutiert: das „Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten“ und das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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