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Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von A bis Z

Sicherstellung hochwertiger Gesundheitsversorgung

Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und gut erreichbaren medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten „auf hohem Niveau“. Der SoVD hatte seine Einschätzung zum Gesetzentwurf in umfangreichen Stellungnahmen (http://www.sovd.de/ index.php?id=2473) sowie in einer Sachverständigenanhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag zum Ausdruck gebracht. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über zentrale Regelungen.

 

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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