Das neue ElterngeldPlus ist da
Ein Plus für die Familie
Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zum ElterngeldPlus in Kraft. Das Gesetz enthält eine Stichtagsregelung. Das heißt, die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurückkehren und die Erziehung zwischen beiden Elternteilen gerechter aufteilen wollen. Das ElterngeldPlus wird darüber hinaus durch die Einführung zusätzlicher Partnerschaftsmonate und der Flexibilisierung der Elternzeit ergänzt.
Wie war die Elterngeld-Regelung bislang?
Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue ElterngeldPlus kann damit kombiniert werden oder ein Ersatz sein.
Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, wurden bisher benachteiligt. Sie erhalten weniger Elterngeld als diejenigen, die gar nicht arbeiten. Teilzeitbeschäftigten mit einem monatlich geringeren Anteil an Elterngeld wird sogar ein kompletter Elterngeldmonat als Bezugsdauer angerechnet. Hier setzt das ElterngeldPlus an: Denn jetzt können Eltern, die früher in Teilzeit wieder einsteigen wollen, das volle Elterngeldbudget nutzen.
Was ändert sich durch das ElterngeldPlus?
Vätern und Müttern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können ElterngeldPlus bis zu 28 Monate lang zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Ein Beispiel: Eine Mutter bleibt direkt nach der Geburt eines Kindes acht Monate zu Hause, danach steigt sie wieder Teilzeit ein. Durch das ElterngeldPlus wird gewährleistet, dass sie ihren kompletten Elterngeldanspruch ausnutzen kann. An Stelle von bisher vier Monaten wird sie mit der neuen Regelung acht Monate ElterngeldPlus beziehen können.
Die Höchstgrenze des ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Das ElterngeldPlus gibt es für den doppelten Zeitraum. Ein Elterngeldmonat macht zwei ElterngeldPlus-Monate. Das bedeutet, das ElterngeldPlus ist doppelt so lang und maximal halb so hoch wie das Elterngeld.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich, im ElterngeldPlus-Bezug mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Was bedeutet die Einführung zusätzlicher Partnerschaftsmonate?
Eine weitere Neuerung ist der sogenannte Partnerschaftsbonus. Er richtet sich an Eltern, die im oder nach Bezug des Elterngeldes oder des ElterngeldPlus partnerschaftlich in Teilzeit arbeiten wollen, um sich gemeinsam um das Kind kümmern zu können. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Was bedeutet die Flexibilisierung der Elternzeit?
Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Was gilt für Alleinerziehende?
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. Sie können auch die Partnermonate und die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen, wenn sie die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Die Voraussetzungen dafür richten sich nach der Lebensrealität: wer mit einem Kind alleine in einem Haushalt lebt und somit Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag hat, erhält die zusätzlichen Monate ElterngeldPlus. Davon profitieren vor allem Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Alleinerziehenden stellen – insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes.
Was sagen die Frauen im SoVD zum neuen ElterngeldPlus?
Untersuchungen haben gezeigt: Mehr als 90 Prozent der Menschen zwischen 20 und 39 Jahren sind der Meinung, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern sollten. 81 Prozent finden, beide Partner sollten für das Einkommen verantwortlich sein. Die Frauen im SoVD teilen daher die Ansicht der Bundesregierung, dass das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus den Eltern ermöglichen, eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Zeit für die Familie und mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Alltags zu erhalten. So bekommen Eltern einen flexibleren Rahmen dafür, Familien- und Berufsleben von Anfang an gemeinsam zu gestalten. Positiv bewerten die Frauen im SoVD, dass durch die Einführung des neuen ElterngeldPlus in Teilzeit arbeitende Mütter und Väter zum einen die Chance erhalten, länger Elterngeld zu beziehen und zum anderen können Mütter und Väter auch früher wieder in Teilzeit arbeiten, ohne dabei wie bisher Nachteile zu erleiden. Die flexible Gestaltung der Elternzeit ermöglicht es den Eltern, wenn die Lebensumstände es erfordern (z.B. Schwierigkeiten aufgrund der Einschulung), ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen, um den erhöhten Betreuungsbedarf abzudecken.
Weiterhin ist festzustellen, dass seit der Einführung der Elternzeit knapp 30 Prozent von den Vätern das Elterngeld nutzen. Die Frauen im SoVD halten dies für eine sehr positive Entwicklung. Dennoch nehmen Väter nach wie vor mehrheitlich nur zwei Partnermonate in Anspruch, obwohl ein Drittel der jungen Männer gern länger in Elternzeit gehen würde. Und ebenfalls ein Drittel der Väter zwischen 20 und 55 Jahren, deren Kinder im gleichen Haushalt wohnten, würde gern in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Daher begrüßen die Frauen im SoVD die Ergänzung des Elterngeldes um das ElterngeldPlus. Der SoVD fordert allerdings, dass die Partnerschaftsmonate erweitert werden. Väter brauchen Unterstützung, wenn sie bei ihrem/ihrer Arbeitgeber/-in durchsetzen möchten, mehr als die bisher üblichen zwei bzw. vier Monate Elternzeit zu nehmen.
Darüber hinaus wenden sich die Frauen im SoVD entschieden gegen die Anrechnung des Elterngeldes auf die Grundsicherungsleistungen. Mit der Einführung des Elterngeldes sollte Eltern von kleinen Kindern ein finanzieller Beitrag zum Familieneinkommen gewährt werden. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass insbesondere arme Familien bzw. Familien im Hartz IV-Bezug von dieser Leistung ausgeschlossen werden. Dies trifft insbesondere für Alleinerziehende zu, die zu über 40 Prozent Geldleistungen nach dem SGB II erhalten. Um die Situation finanziell bedürftiger Familien zu verbessern, fordern die Frauen im SoVD, die Anrechnung des Elterngeldes und des ElterngeldPlus auf die staatlichen Transferleistungen zurückzunehmen.
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, ist ein echtes Rechenexempel. Mit dem Elterngeldrechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie ausprobieren, wie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombiniert werden können und welcher Anspruch sich daraus ergibt. http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre SoVD-Beratungsstelle. Die Anschriften der SoVD-Landes- und Kreisverbände erfahren Sie auch auf unserer Internetseite unter www.sovd.de.