Leitlinien zur Frauenquote
Neue Gesetzespläne vorgestellt
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, (beide SPD) haben am 25. März 2014 in Berlin "Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren" zu einem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst" vorgestellt. Die Leitlinien entsprechen im Wesentlichen dem, was SPD und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Was besagt die Quote und für wen gilt sie?
Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, sollen künftig einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent aufweisen. Betroffen davon sind derzeit 108 Spitzenunternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Ferner wurde vereinbart, dass die für Frauen vorgesehenen Plätze frei bleiben sollen, falls Frauen nicht zum Zuge kommen.
Was ist mit den anderen großen Unternehmen?
Weitere rund 3500 entweder börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen (mit 500 bis 2000 Beschäftigten) müssen schon ab 2015 sich selbst verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und in den oberen Management-Ebenen geben. Das bedeutet, dass die sogenannte Flexiquote eingeführt wird. Die Unternehmen müssen über ihr Erreichen berichten, das heißt, Zielgrößen und Fristen sind öffentlich zu machen, ebenso auch Erfolg oder Nicht-Erfolg.
Was soll für große Bundesunternehmen gelten?
Die Deutsche Bahn AG und andere größere Bundesunternehmen sollen mit gutem Beispiel vorangehen, ebenso auch Bundesministerien und andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Dazu soll das Bundesgleichstellungsgesetz, das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes, aus dem Jahr 2001 modernisiert werden. Dabei kann differenziert werden. So könnten die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für ihre Führungsebenen einen Frauenanteil von 20 Prozent vorgeben, weil es sich eher um ein männerdominiertes Unternehmen handelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in dem der Frauenanteil unter den leitenden Beschäftigten vergleichsweise hoch ist, könnte z.B. 40 Prozent als individuelles Ziel für seine Unterabteilungsleitungen festlegen.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Das Gesetzgebungsvorhaben soll noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen Weg gebracht und das Gesetz 2015 verabschiedet werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll drei Jahre später geprüft werden, ob sich das gesamte Gesetzesvorhaben bewährt hat und ob eine Nachjustierung notwendig wird.
Was sagt der SoVD zur gesetzlichen Frauenquote?
Eine verbindliche Frauenquote in Führungspositionen steht seit Jahren zur Diskussion. Der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30-Unternehmen ist 2013 sogar von 7,8 auf 6,3 Prozent zurückgegangen. Daher bezeichnet der SoVD die gesetzliche Frauenquote als Meilenstein in der Gleichstellungspolitik. Die Frauen im SoVD begrüßen den Durchbruch für eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen. Skeptisch sieht der SoVD jedoch die vorgesehene Flexiquote für die Vorstände in börsennotierten Unternehmen. Der SoVD weist darauf hin, dass durch Selbstverpflichtung eine angemessene Beteiligung Jahrzehnte dauern kann. Der SoVD wird vor diesem Hintergrund die Umsetzung dieser Vorhaben durch die Koalition intensiv beobachten und begleiten. Die Frauen im SoVD sind darüber hinaus der Überzeugung, dass sich durch die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote mehr Frauen für Führungspositionen bewerben, da sie nur so eine reale Chance sehen, in die von ihnen gewünschte Führungsposition auch wirklich zu gelangen. Ferner muss es auch darum gehen, gleiche Aufstiegschancen für Frauen und Männer auf allen Ebenen durchzusetzen.
Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre SoVD-Beratungsstelle. Die Anschriften der SoVD-Landes- und Kreisverbände erfahren Sie auch auf unserer Internetseite unter www.sovd.de.