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News & Service

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SoVD-Sozialtipp: Wenn Angehörige pflegen

Über 60.000 Hamburger:innen sind pflegebedürftig. Zwei Drittel von ihnen werden zuhause versorgt, ein Drittel durch ambulante Dienste. Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen wird (zusätzlich) von Angehörigen betreut, oft von Frauen. Zuweilen kommt der Pflegebedarf überraschend. Dann müssen Angehörige von jetzt auf gleich starten, wenn sich beispielsweise der Zustand eines Elternteils im Heim rapide verschlechtert und mehr Dabeisein erfordert.

Dazu unser Tipp: Wer berufstätig ist, kann eine berufliche Auszeit in Form von kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit nutzen.

Sobald sich physische oder psychische Einschränkungen ins Leben schleichen, und Angehörige unter die Arme greifen müssen, sollte der individuelle Pflegegrad beantragt werden. Er bestimmt die Höhe der Leistungen, Hilfsmittel oder auch Pflegegeld. Das geht zunächst an die hilfsbedürftige Person, die selbst entscheidet, wer was bekommt. Anders läuft es beim Pflegeunterstützungsgeld. Diese Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung ersetzt das entgangene Arbeitsentgelt während einer kurzzeitigen Pflegeperiode.

Klaus Wicher, Hamburger SoVD-Landesvorsitzender: „Wir beraten zur Pflege selbst, und zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige, wenn es heißt: Pflege statt Job und Gehalt“. Denn die Pflegekasse übernimmt Zahlungen zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung - wenn die Bedingungen dazu erfüllt sind.

Wer pflegt, sollte also einen Antrag auf Zahlung der Rentenbeiträge stellen, denn so “laufen“ die Beitragsjahre weiter. Die Pflegekasse zahlt zusätzlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Auch eine gesetzliche Unfallversicherung (für Arbeitnehmer:innen oder Auszubildende) ist im Unterstützungspaket drin, allerdings nur für die Pflege zuhause, sowie die An- und Abfahrt. Beim Ausflug, beispielsweise ins Theater, kommt sie dagegen nicht zum Tragen. Wer nicht sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist an dieser Stelle auch nicht geschützt. Dies gilt auch für die Krankenversicherung. Ist in diesem Fall auch keine Familienversicherung vorhanden, muss man sich freiwillig krankenversichern.

Pflegende brauchen zwischendurch Auszeiten und auch mal Urlaub. Angehörige, die dann keine Vertretung für zu hause möchten, können eine Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wählen. Für die Nutzung der Tagespflege müssen Pflegebedürftige mobil sein, denn sie werden tagsüber in einer Einrichtung betreut. Ist die Mobilität nicht mehr vorhanden, kann man für einen bestimmten Zeitraum auf die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ausweichen. All diese Angebote bieten Angehörigen Entlastung – denn sie alle haben sich nicht nur unseren Respekt, sondern zuweilen auch eine Auszeit verdient.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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