Neun von zehn Hamburger:innen sagen: „Wir brauchen mehr Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen – so eine Umfrage des NDR. Viele lassen den Worten Taten folgen und geben sich die Ehre, freiwillig dabei zu sein. „Ein Ehrenamt ist eine gute Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Das Motto: Dabei sein und mitmachen“, sagt Klaus Wicher. Das „Ehrenamt“ hat viele Gesichter: Schularbeitenhilfe, Tierschutz, Übungsleitung im Sportverein, Sprachunterricht für Flüchtlinge, Telefonseelsorge, Tafeln, Obdachlosenhilfe, Hospiz, Hilfe für ältere Menschen und vieles mehr. Wer Ausschau halten möchte, was in Frage kommt: Die 25. AKTIVOLI-Freiwilligen Börse findet am 26. Mai 2024 im Museum der Arbeit statt. Auch der SoVD Hamburg wird mit einem Stand vor Ort sein, denn im Sozialverband gibt es viele Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen. Die AKTIVOLI hilft bei der Suche nach einer sinnstiftenden Beschäftigung, gerade im Alter, wenn die Beziehungsnetze löchriger werden. Wicher: „Jetzt kommt die vielköpfige Generation der Babyboomer. Viele wollen keine Löcher-in-die-Luft-gucken.“ Er plädiert für neue Senior:innen-Zentren, die mehr bieten als Kaffee und Bingo: „Hier werden verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote gebündelt, ehrenamtliche Aufgaben könnten auch vermittelt werden.“
Aber gibt es eigentlich einen Versicherungsschutz? In der Regel: Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Ehrenämter ab. Aber: Dies gilt nur auf den direkten Hin- und Rückwegen sowie während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Und wenn beim Besuch der alten Dame ein Unfall passiert? In der Regel wird nicht die oder der ehrenamtlich Tätige zum (zivilrechtlichen) Schadenersatz herangezogen. Vielmehr haftet die Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung. Aber der Teufel steckt im Detail: Ein:e Übungsleiter:in im Sportverein ist bei sportbezogenen, satzungsgemäßen Veranstaltungen abgesichert. Das heißt, bei Training, Wettkampf, Mitgliederversammlung oder Vereinsfest. Baut hingegen der Sportverein beim Straßenfest eine Hüpfburg auf, kann es anders aussehen. Denn, wenn es sich um eine nichtsatzungsgemäße Veranstaltung handelt, greift der Versicherungsschutz nicht. Grundsätzlich gilt in Hamburg: Meist sind ehrenamtlich Tätige über eine gesetzliche Unfallversicherung bzw. ihre Trägerorganisation unfallversichert. Und für diejenigen ohne Schutzschirm sorgt Hamburg auch. So heißt es offiziell: „Im Rahmen einer Sammel-Unfallversicherung sind Tätigkeiten versichert, die unmittelbar mit dem freiwilligen Engagement in Zusammenhang stehen, dazu zählen auch An- und Abreise.“ Bedingung: Die Arbeit „zum Wohle des Gemeinwesens“ wird in Hamburg geleistet oder geht von Hamburg aus. Kein Schutz besteht jedoch, wenn das Ehrenamt eher „Freundschaftsdienst“ oder Nachbarschaftshilfe ist.