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SoVD-Sozialtipp: Nachbarschaftshilfe in der Pflege

So kann der Entlastungs­betrag in Hamburg sinnvoll eingesetzt werden

Der Einkauf oder der Gang zum Hausarzt steht an? Ein vorweihnachtlicher Spaziergang oder geselliger Klönschnack täte gut? Doch wer pflegebedürftig ist, tut sich schwer, alltägliche Dinge allein zu bewerkstelligen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Hilfe naht von nebenan: Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen unterstützen Menschen mit Pflegebedarf dabei, ein selbstständiges Leben zu führen. 

„Wir begrüßen diese Unterstützung, weil sie lebt, wofür auch der SoVD steht, nämlich für Solidarität. Nachbarschaftshilfe ist eine sinnstiftende Tätigkeit und eine schöne Geste, gerade zur Weihnachtszeit, in der sich viele Menschen einsam fühlen. Auch ein Besuch unserer Stadtteil-Treffs könnte eine gemeinsame Unternehmung gegen Einsamkeit sein“, so Klaus Wicher, SoVD-Landeschef in Hamburg.

Eine ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe kann jede volljährige Person in Hamburg werden. Grundsätzlich gilt: Sie darf bis zu zwei Personen gleichzeitig betreuen und mit der pflegebedürftigen Person weder in häuslicher Gemeinschaft leben noch mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Schulungen sind keine Voraussetzung. Doch ganz ohne Bürokratie geht es nicht: Die helfende und die pflegebedürftige Person müssen sich gemeinsam bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg registrieren (per Post, E-Mail oder online: www.nachbarschaftshilfe-hh.de). Die Nachbarschaftshelfer:innen sind dann über die Servicestelle haftpflicht- und unfallversichert.

Die Aufwandsentschädigung darf bis zu 5 Euro pro Stunde betragen. Diese wird zunächst vom Pflegebedürftigen gezahlt. Ab Pflegegrad 1 kann die oder der Pflegebedürftige dann den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nutzen und sich das Geld von seiner Pflegekasse erstatten lassen – vorausgesetzt eine Registrierungsbestätigung liegt vor. Übrigens: Der Entlastungsbetrag wird zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, auf 131 Euro steigen.

Die Aufwandsentschädigungen müssen die Nachbarschaftshelfenden beim Hamburger Finanzamt in voller Höhe angeben. Bis zu einem Betrag von 2.400 Euro sind diese im Rahmen der Nachbarschaftshilfe jedoch steuerfrei (gemäß § 3 Nr. 26 EstG). 

Gut zu wissen: Nachbarschaftshilfe sollte nicht verwechselt werden mit steuerlich absetzbaren „Haushaltsnahen Dienstleistungen“, die vertraglich Hausmeister, Betreuungs- und Pflegedienste oder Putzkräfte erbringen. Und sie ist zu trennen von Betreuungs- oder Haushaltshilfen, die in Hamburg nicht nur einen Erste-Hilfe-Kurs, sondern auch eine hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nachweisen müssen. Die Nachbarschaftshilfe kann und darf auf keinen Fall pflegerische oder medizinische Aufgaben übernehmen. 

Umfassende Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie auf der Website der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg:

nachbarschaftshilfe-hh.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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